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Die aktuellsten Fachartikel über Regenerative EnergienMuster-Leistungsbeschreibung zur Herstellung von Erdwärmesondenanlagen
© wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH (1/2012)
'Vor der Hacke ist es dunkel' wird oft im Zusammenhang mit Bauwerken gesagt, welche sich unter der Erde befinden und damit quasi unsichtbar sind. Umso wichtiger ist es, dass eine Leistungsbeschreibung bei der Ausschreibung bzw. als Vertragsgrundlage für die Herstellung von Erdwärmesonden 'Licht ins Dunkel' bringt, also klärt, was eigentlich beauftragt wird. Die hier vorgestellte Muster-Leistungsbeschreibung wurde von Vertretern des BWP, der figawa und des WWA Deggendorf erstellt. Sie soll als Arbeitshilfe bzw. Grundlage für eine Ausschreibung bzw. einen Vertrag zur Herstellung von Erdwärmesonden(-anlagen) dienen.
Windpark Schlalach: Kosteneinsparung durch Pfahlgründung
© wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH (1/2012)
Im Brandenburgischen Landkreis Potsdam-Mittelmark wurde 2010 der Windpark Schlalach mit 16 Windkraftanlagen vom Typ E-82 mit einer Leistung von 2,0 MW bei einer Nabenhöhe von je 137 m gebaut. Der Park liefert umweltfreundlichen Strom für rund 20.000 Haushalte. In einer weiteren Ausbaustufe soll der Windpark auf insgesamt 25 Anlagen vergrößert werden. Für die Gründung war ursprünglich der Einbau einer Weichgelsohle vorgesehen. Aufgrund der schwierigen Bodenverhältnisse bot der Bau einer Unterwasserbetonsohle mit Pfahlgründung jedoch wesentliche Vorteile.
Instandhaltungsmanagement im Gasbereich
© wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH (1/2012)
Man kann feststellen, dass infolge der Anreizregulierung die Betreiber von deutschen Gasversorgungs - netzen zunehmend ein aktives Kostenmanagement vollziehen. Aufgrund der Vorgabe von Erlösobergrenzen werden die Erlöse von den Kosten innerhalb der Regulierungsperiode entkoppelt. Durch Einsparungen im Betriebskostenbereich können Renditesteigerungen erzielt werden. Dabei müssen weiterhin die gesetzlichen Anforderungen an einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb gewährleistet werden. Die Einhaltung technischer Regeln, insbesondere des DVGW-Regelwerks, soll dabei stets gewährleistet sein.
Zum "Energiekonzept 2050" der Bundesregierung:Die Bundesregierung hat im Oktober 2010 ihr
"Energiekonzept 2050" vorgelegt, welches den Gebäudebereich eindeutig als Meilenstein des gesamten Konzeptes identifiziert hat. Nach Angaben der Bundesregierung bzw. den ihr zur Verfügung gestellten Studien und Expertisen entfallen ca. 40% des
Endenergieverbrauchs in Deutschland auf den Gebäudebereich, wobei vom Altbaubestand ca. 75% noch gar nicht oder kaum energetisch saniert sind.
Das Ziel eines "klimaneutralen Gebäudebestands" soll nach Willen der Bundesregierung durch eine Verdopplung der energetischen Sanierungsrate, eine stufenweise Reduktion des Wärmeenergiebedarfs sowie eine Deckung des Restbedarfs durch Regenerative Energien erreicht werden. Auch in zeitlicher Hinsicht sollen die Maßnahmen in dieser Reihenfolge getroffen werden.
Unter energetischer
Sanierung ist dabei nicht ausschließlich oder automatisch von Wärmedämmungsmaßnahmen auszugehen, sondern auch von Steigerungen der Effizienz der eingesetzten Technik, also z.B. der Steigerung von
Wirkungsgraden. Ausdrücklich verweist die Bundesregierung dabei auf die zunehmende Bedeutung des Einsatzes moderner Meß-, Steuer- und
Regeltechnik.
Zur Deckung des Restbedarfs der benötigten Energie eröffnen sich im
Hausbau zahlreiche Möglichkeiten zum Einsatz Regenerativer Energien, von
Solarwärmeanlagen über
Pelletöfen bis zur
Wärmepumpe als umweltschonende Heizung. Die "Umweltqualität" der Wärmepumpe steigt dabei mit dem Anteil an umweltfreundlichem Strom im gesamten
Strommix an. Verbraucher, die sich für umweltfreundlichen Strom interessieren, sollten trotzdem einen
Strompreisvergleich innerhalb der von ihnen gewünschten Stromqualität durchführen, da es auch hier erhebliche Unterschiede gibt.
Die Bundesregierung will die gesteckten Ziele auch mit einer verbesserten Förderung erreichen, so u.a. mit einer besseren Ausstattung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms, einer Aufstockung des
Marktanreizprogramms für
Erneuerbare Energien in Gebäuden oder das neue Förderprogramm für
energetische Stadtsanierung. Flankiert werden sollen die Maßnahmen durch steuerliche Anreize, die bislang jedoch noch nicht abschließend konkretisiert werden konnten.
Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung auch im bestehenden
Mietrecht, welches nach ihrer Ansicht energetische Sanierungen der Eigentümer nicht hinreichend unterstützt, durch einfache
Preisvergleiche in Mietspiegeln teilweise sogar behindert.
In diesem Zusammenhang will die Bundesregierung auch die Stellung eines
Wärmeliefer-Contractings in Miethäusern verbessern, da Contractoren in der Regel sowohl Anreiz als auch know-how zur effizienteren Wärmebereitstellung haben. Während das Wärme-Contracting vertraglich und praktisch noch recht einfach umzusetzen ist, stellt sich dies im Strombereich durch z.B. Lieferung von Kälte oder Licht wesentlich komplexer dar, da dies in die individuelle Gestaltungsfreiheit des Verbrauchers eingreift. Aus technischer Sicht könnte auch hier durch Investition eines Contractors in effiziente
Kühlgeräte oder
LED-Leuchtmittel erhebliche Energie eingespart werden.