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Die aktuellsten Fachartikel über Regenerative EnergienVerfassungsrechtliche Erfordernisse der Biodiversitätssicherung nach der Klimaschutzentscheidung des BVerfG
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Angesichts von drei miteinander verflochtenen tiefgreifenden Umweltkrisen - der Klimakrise, der Biodiversitätskrise und der weiterhin bestehenden Krise der Umweltverschmutzung - wird nach wirksamen politischen Ansätzen gesucht, den Problemen zu begegnen. In globaler Perspektive am ambitioniertesten - weil allumfassend - ist bislang die Transformationsstrategie des 'EuropeanGreenDeal' der EU-Kommission,1 die allerdings selbst in Schwierigkeiten geraten ist, sichtbar etwa in Kompromissen bei der Luftreinhaltepolitik, dem Zögern in der Weiterentwicklung der Chemikalienpolitik oder der Anerkennung fragwürdiger Risikotechnologien, wie etwa der Atomenergie, als Nachhaltigkeitsinvestition im Rahmen der EU-Taxonomie-Verordnung.
Möglichkeiten und Grenzen der Verfahrensbeschleunigung in Krisenzeiten durch Einschnitte bei UVP und SUP
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Dass Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland zu lange dauern, ist kein Geheimnis. Auch Jahrzehnte nach der Einleitung noch nicht abgeschlossene Großprojekte sind eher die Regel als die Ausnahme. Insbesondere die Klimakrise und die durch den Angriffskrieg der Russischen Föderation auf die Ukraine ausgelöste Energieversorgungskrise erfordern eine möglichst rasche Planung, Genehmigung und Umsetzung der benötigten Energieinfrastrukturvorhaben.
Meeresschutz und Klimawandel
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Zum Gutachten des Internationalen Seegerichtshofs im Fall 'Climate Change and International Law'
Zum "Energiekonzept 2050" der Bundesregierung:Die Bundesregierung hat im Oktober 2010 ihr
"Energiekonzept 2050" vorgelegt, welches den Gebäudebereich eindeutig als Meilenstein des gesamten Konzeptes identifiziert hat. Nach Angaben der Bundesregierung bzw. den ihr zur Verfügung gestellten Studien und Expertisen entfallen ca. 40% des
Endenergieverbrauchs in Deutschland auf den Gebäudebereich, wobei vom Altbaubestand ca. 75% noch gar nicht oder kaum energetisch saniert sind.
Das Ziel eines "klimaneutralen Gebäudebestands" soll nach Willen der Bundesregierung durch eine Verdopplung der energetischen Sanierungsrate, eine stufenweise Reduktion des Wärmeenergiebedarfs sowie eine Deckung des Restbedarfs durch Regenerative Energien erreicht werden. Auch in zeitlicher Hinsicht sollen die Maßnahmen in dieser Reihenfolge getroffen werden.
Unter energetischer
Sanierung ist dabei nicht ausschließlich oder automatisch von Wärmedämmungsmaßnahmen auszugehen, sondern auch von Steigerungen der Effizienz der eingesetzten Technik, also z.B. der Steigerung von
Wirkungsgraden. Ausdrücklich verweist die Bundesregierung dabei auf die zunehmende Bedeutung des Einsatzes moderner Meß-, Steuer- und Regeltechnik.
Zur Deckung des Restbedarfs der benötigten Energie eröffnen sich im Hausbau zahlreiche Möglichkeiten zum Einsatz Regenerativer Energien, von
Solarwärmeanlagen über
Pelletöfen bis zur Wärmepumpe als umweltschonende Heizung. Die "Umweltqualität" der Wärmepumpe steigt dabei mit dem Anteil an umweltfreundlichem Strom im gesamten
Strommix an. Verbraucher, die sich für umweltfreundlichen Strom interessieren, sollten trotzdem einen Stromanbieter Vergleich innerhalb der von ihnen gewünschten
Stromqualität durchführen, da es auch hier erhebliche Unterschiede gibt. Mittlerweile gilt dies auch für die Gasversorgung, da einige Gasanbieter bereits unterschiedliche Anteile an gereinigtem
Biogas als sogenanntes Bioerdgas in ihrem Produktangebot aufzuweisen haben.
Die Bundesregierung will die gesteckten Ziele auch mit einer verbesserten Förderung erreichen, so u.a. mit einer besseren Ausstattung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms, einer Aufstockung des
Marktanreizprogramms für Erneuerbare Energien in Gebäuden oder das neue Förderprogramm für
energetische Stadtsanierung. Flankiert werden sollen die Maßnahmen durch steuerliche Anreize, die bislang jedoch noch nicht abschließend konkretisiert werden konnten.
Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung auch im bestehenden
Mietrecht, welches nach ihrer Ansicht energetische Sanierungen der Eigentümer nicht hinreichend unterstützt, durch einfache Preisvergleiche in Mietspiegeln teilweise sogar behindert.
In diesem Zusammenhang will die Bundesregierung auch die Stellung eines
Wärmeliefer-Contractings in Miethäusern verbessern, da Contractoren in der Regel sowohl Anreiz als auch know-how zur effizienteren Wärmebereitstellung haben. Während das Wärme-Contracting vertraglich und praktisch noch recht einfach umzusetzen ist, stellt sich dies im Strombereich durch z.B. Lieferung von Kälte oder Licht wesentlich komplexer dar, da dies in die individuelle Gestaltungsfreiheit des Verbrauchers eingreift. Aus technischer Sicht könnte auch hier durch Investition eines Contractors in effiziente
Kühlgeräte erhebliche Energie eingespart werden.