Wasserwiederverwendung für landwirtschaftliche und urbane Zwecke in Deutschland
Wasserwiederverwendung trägt zur Entlastung natürlicher Wasserressourcen bei. Die seit 2023 gültigen EU-Mindestanforderungen an Wasserwiederverwendung werden derzeit in deutsches Wasserrecht integriert. Das im Juli 2025 erschienene Merkblatt DWA-M 1200 erleichtert die praktische Umsetzung von Wasserwiederverwendung in Deutschland.
Aufgrund der Folgen des Klimawandels ist ein steigender Bewässerungswasserbedarf zumindest regional auch in gemäßigten Breiten zu erwarten. In Europa liegt der Anteil der landwirtschaftlichen Wasserentnahme bei rund 24 %, wovon allerdings die weitaus größte Entnahme auf Mittelmeeranrainerstaaten entfällt. Deutschlands Landwirtschaft basiert bislang weitgehend auf natürlichen Niederschlägen. Allerdings verzeichnete das Statistische Bundesamt zwischen 2009 und 2022 einen 47%igen Anstieg der Bewässerungswassermenge von 293,3 Mio. m3/a auf 431,1 Mio. m3/a und eine 24%ige Erweiterung der potenziell bewässerbaren Freilandfläche auf 791.800 ha [2]. Obwohl dies lediglich 4,8 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche Deutschlands darstellt, spiegelt der zunehmende Ausbau der Bewässerungsinfrastruktur den durch die trockenen und heißen Sommer der vergangenen Jahre gestiegenen Wasserbedarf der Landwirtschaft wider. Darüber hinaus ist anzunehmen, dass die zuvor genannten Daten die tatsächliche Wasserentnahme aufgrund einer unzureichenden Erfassung der Entnahmemengen der deutschen Landwirtschaft unterschätzen