Fachartikel Klimaschutz

Der Klimaschutz wurde lange Zeit völlig vergessen oder stark vernachlässigt. Daraus folgt ein kaum noch zu stoppender Klimawandel, der verheerende Auswirkungen nach sich zieht. Einerseits steigen die Durchschnittstemperaturen an, andererseits gibt es stärkere Klimaschwankungen und extreme Wetterereignisse treten häufiger auf. Das bedeutet starke Stürme, Unwetter, Dürren und Hitzesommer werden immer wahrscheinlicher. Die Polkappen schmelzen und der Meeresspiegel steigt, die Ozeane dehnen sich aus. Tier- und Pflanzenarten sterben aus. Das sind nur einige der Klimafolgen, die bereits zu beobachten sind. Die globale Erderwärmung ist ein Problem, das alle betrifft und vor dem sich niemand verschließen kann. Um die Konsequenzen zu verhindern oder zumindest abzumildern, muss dringend gehandelt werden. Das gilt nicht nur für Politiker oder die Industrie, sondern für jeden Einzelnen. Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft müssen an einem Strang ziehen, um effektiv gegen den Klimawandel vorzugehen.

Es gibt viele Maßnahmen, die zum Umweltschutz beitragen und deren Umsetzung einfach ist. Grundsätzlich geht es darum, den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern, da diese ein Hauptfaktor für die globale Erderwärmung sind. Fossile Brennstoffe gehen zur Neige und sind schlecht für die Umwelt; eine Umstellung auf die Nutzung regenerativer Energien ist nicht nur für den Klimaschutz unerlässlich, sondern ohnehin bald unvermeidbar. Verbraucher können darauf achten, Ökostrom zu beziehen und Elektrogeräte wie Kühlschränke, Fernseher, Waschmaschinen und dergleichen mit einer hohen Energieeffizienzklasse zu benutzen. Das ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern spart langfristig bares Geld. Strom und Gas werden eingespart wenn Geräte bei Nichtbenutzung ausgeschalten werden, denn auch im Standby-Modus wird Energie verbraucht. Geräte die nicht komplett ausgeschaltet werden, können an eine ausschaltbare Steckerleiste angeschlossen werden. Hier wird deutlich, dass Hersteller in die Pflicht genommen werden müssen, damit der Verbraucher keine Möglichkeit mehr hat, Energie zu verschwenden. Wenn möglich, sollten Wege mit dem Fahrrad, zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden, denn Autos stoßen viel CO2 aus. Plastiktüten verfallen sehr langsam und haben eine negative CO2-Bilanz. Viele Märkte haben darauf bereits reagiert und bieten nur noch Papier- oder Stofftaschen an, in vielen Ländern ist es bereits Gesetz keine Plastiktüten mehr zu verwenden. Man kann auch selbst Obst und Gemüse anbauen. Um Dünger zu produzieren und Bio-Abfall wiederzuverwerten macht es Sinn einen Kompost anzulegen. Dieser kann leicht mit einigen Pfosten konstruiert und mit Einschlagbodenhülsen befestigt werden. Wer keinen eigenen Garten hat, beteiligt sich an Urban Gardening Projekten oder kauft sein Gemüse beim Bauern oder auf dem Wochenmarkt. Beim Kochen sollte ein Deckel auf den Topf, da sich so nicht nur die Garzeit verringert, sondern auch etwa viermal weniger Energie als ohne Deckel verbraucht wird. Spülmaschinen verbrauchen, vorausgesetzt sie sind voll beladen und laufen im Sparprogramm, deutlich weniger Energie und Wasser, als das Spülen von Hand. All diese Maßnahmen sind verhältnismäßig leicht umzusetzen und helfen enorm dabei, den Klimawandel zu verlangsamen. Wenn jeder einzelne seinen Beitrag für den Klimaschutz leistet, ist die Wirkung enorm.

Der Top-Runner-Ansatz als Instrument zur Steigerung der Endenergieeffizienz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (7/2008)
Die ambitionierten klimapolitischen Ziele der Europäischen Union1 und der Bundesregierung bedürfen des Einsatzes neuer Instrumente. Eines davon könnte der Top-Runner-Ansatz sein, der vor allem im Bereich energiebetriebenerGeräte diskutiert wird. Betrachtet man nur die Leerlaufverluste von ca. 23 Mrd. Kilowattstunden und die damit verbundenen Kosten in Höhe von rund vier Milliarden Euro pro Jahr, sind im Gerätebereich erhebliche Energieeinsparmöglichkeitengegeben.

Klimaschutz außerhalb des Emissionshandelssystems
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (7/2008)
Dieser Beitrag befasst sich mit den derzeit (noch) nicht unter das Emissionshandelssystem fallenden Aktionsfeldern. In Deutschland verursacht der Nicht-Emissionshandels- Sektor aktuell 52 % der Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen).

Neuere Entwicklungen im Emissionshandelsrecht der Bundesrepublik Deutschland
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (7/2008)
Klimaschutzrecht gibt es auf völker-, europa- und nationalrechtlicher Ebene. Völkerrechtlich ist das Kyoto-Protokoll relevant, welches unter anderem die handelbaren Emissionsrechte einführt. Dem folgt europarechtlich die Richtlinie 2003/87/EG; sie bestimmt, das Handelssystem zum 1.1.2005 in den Mitgliedstaaten einzuführen; bis zum 3.12.2003 waren verschiedene Umsetzungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten durchzuführen; der nationale Zuteilungsplan war bis zum 31.3.2004 nach Brüssel zu melden.

Wie kommt das Neue in die Welt? Warum es schwerfällt, was dran gut ist, warum es notwendig ist
© Bayerisches Landesamt für Umwelt (6/2008)
Entscheidungen in Unternehmen folgen in den meisten Fällen den Regeln einer Kosten-Nutzen- Analyse. Selbst dann, wenn die Faktoren, die in eine derartige Analyse eingehen, im Einzelfall schwierig zu ermitteln und in der Firma selbst umstritten sein mögen, so herrscht doch ein Konsens, dass diejenige Entscheidung richtig ist, bei denen der Nutzen, d.h. konkret der zu erwartende Gewinn, am größten und die dafür aufgewendeten Kosten am geringsten sind.

10 Grundprinzipien energieeffizienter Büro- und Verwaltungsgebäude
© Bayerisches Landesamt für Umwelt (6/2008)
PowerPoint Presentation mit 12 Folien

Integrale Sanierung des ebök-Bürogebäudes zum Passivhaus - Konzept und Messergebnisse
© Bayerisches Landesamt für Umwelt (6/2008)
Das Ingenieurbüro ebök in Tübingen setzt seit über 25 Jahren innovative Lösungen für Fragestellungen aus Bauphysik und Haustechnik um. Das Ziel jeder Planung von ebök ist eine nachhaltige Lösung, die hohen Komfort mit ökologischer Verträglichkeit und ökonomischer Vernunft verbindet.

CO2-freies Kraftwerk: Rechtsrahmen für CO2-Abscheidung und -Ablagerung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2008)
Die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union haben sich ehrgeizige Ziele zur Bekämpfung des Klimawandels und der Erderwärmung gesetzt. Bereits im Rahmen des Kyoto-Protokolls verpflichtete sich Deutschland, den Ausstoß an Kohlendioxid (CO2) bis zum Jahre 2012 um 21 % gegenüber dem Niveau von 1990 zu reduzieren. In Umsetzung der Koalitionsvereinbarung hat die Bundesregierung darüber hinaus zugesagt, bis zum Jahr 2020 Treibhausgasemissionen um 40 % (bezogen auf das Basisjahr 1990) zu reduzieren, wenn die EU-Staaten einer Reduzierung der europäischen Emissionen um 30 % im gleichen Zeitraum zustimmen.2 Zentrale Bausteine zur Erreichung dieser Ziele sind die Umstellung der Energieversorgung auf regenerative Energieträger, die Erhöhung der Energieeffizienz und die Realisierung von Einsparmöglichkeiten sowie - als Motor hierfür - das bereits im Jahre 2005 eingeführte Emissionshandelssystem.

Thermische Nutzung von Biomasse und Abfall - Einsatz in großen und kleinen Anlagen
© OTH Amberg-Weiden (6/2008)
Die thermische Nutzung von Biomasse und Abfall steht nach wie vor unter grundsätzlich unterschiedlichen Vorzeichen (vgl. Bild 1). Die thermische Abfallverwertung, die bis auf wenige Ausnahmen fast ausschließlich in Verbrennungsanlagen erfolgt, besitzt traditionell einen schlechten Ruf. Müllverbrennungsanlagen werden als Quellen unkalkulierbarer Umweltrisiken und Emittenten gefährlicher Schadstoffe betrachtet. Im Gegensatz hierzu werden mit der thermischen Biomassenutzung, in der Regel zu Heizzwecken in Kleinfeuerungen oder durch Kraft-Wärme- Kopplung (KWK) in Heizkraftwerken realisiert, positive Assoziationen, wie Nachhaltigkeit, Klima- und Umweltschutz verbunden.

Änderungen im Immissionsschutzrecht - Effekte für Bioenergieprojekte
© OTH Amberg-Weiden (6/2008)
Im vergangenen Jahr sind eine Reihe rechtlicher Änderungen im Bereich des Immissionsschutzrechtes und zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien in Kraft getreten bzw. auf den Weg gebracht worden. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sollen die Gesetzesvorhaben genannt und Auswirkungen auf Biomasseprojekte mit immissionsschutzfachlicher Bedeutung vorgestellt werden.

Das deutsche Pflanzenschutzgesetz - eine dynamische Rechtsmaterie
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2008)
Das Pflanzenschutzgesetz ist in den vergangenen Jahren insbesondere wegen der rasanten Weiterentwicklung des Standes von Wissenschaft und Technik und wegen des gestiegenen Bewusstseins im Hinblick auf den Schutz des Naturhaushalts auf europäischer und nationaler Ebene ständigen Veränderungen unterzogen worden. Mit der Neufassung des Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG) aus dem Jahre 19981 ist die Richtlinie des Rates vom 15.07.1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (91/414/EWG) in nationales Recht umgesetzt worden.

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Literaturtip:
 
zu www.energiefachbuchhandel.de
 

 
Die andere Klima-Zukunft / Claudia Kemfert