Der erste Entwurf eines CO2-Grenzausgleichsmechanismus der EU ('CBAM') im Licht der Zollbindung und Meistbegünstigung des WTO-Rechts
Die Europäische Kommission hat am 14.7.2021 einen Entwurf vorgelegt, mit welchen Maßnahmen die Klimaziele der EU für das Jahr 2030 erreicht werden sollen. Sie beabsichtigt hierzu unter anderem, einen sogenannten CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) einzuführen. Der Entwurf einer entsprechenden Verordnung (nachfolgend CBAM-VO-E) wurde am gleichen Tag veröffentlicht. Demnach werden Importeure verpflichtet, Zertifikate gegen Entgelt von der EU zu erwerben, um bestimmte Waren in die EU einführen zu können.Die EU behauptet, hierbei die Anforderungen des WTORechts zu beachten. Zahlreiche Staaten haben indes erhebliche Bedenken, ob der CBAM mit WTO-Recht vereinbar ist.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | UWP 01/2022 (März 2022) |
Seiten: | 9 |
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