Klimaschutz durch europäische Menschenrechte?

Die Entscheidungen des EGMR vom 9.4.2024

Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hat drei grundlegende und sehr umfassend begründete Urteile zum Klimaschutz nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gefällt, welche künftige Verfahren zur Durchsetzung von Menschenrechten aufgrund des Klimawandels entscheidend prägen werden. Der EGMR hat die extraterritoriale Anwendung der EMRK auf Sachverhalte außerhalb eines Staatsgebiets in Klimawandelsituationen abgelehnt und die Beschwerdebefugnis nur in Ausnahmefällen angenommen, um eine actio popularis zu verhindern. Im Rahmen der Begründetheit hat er im KlimaSeniorinnen-Verfahren eine Verletzung von Art. 8 und 6 EMRK angenommen und ein Grundrecht auf Klimaschutz entwickelt, den Mitgliedstaaten der Konvention gestand der EGMR allerdings einen sehr weiten Beurteilungsspielraum für nationale Maßnahmen gegen den Klimawandel zu.


Autor*in:
Stefan Lorenzmeier



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: UWP 02/2024 (Mai 2024)
Seiten: 8
Preis: € 25,00
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