Erdgasfernleitung wird trotz anhängiger Klagen weiter quer durch Windpark gebaut

29.07.2010 - Nach einer Mitteilung der Paluka Sobola Loibl & Partner Rechtsanwälte, Regensburg, hat das Oberverwaltungsgericht Bautzen in einer Entscheidung vom 14.07.2010 einen Eilantrag zur Einstellung von Bauarbeiten für eine neue Gastrasse quer durch einen bestehenden Windpark abgelehnt. Bereits im Juli 2009 hatte die Landesdirektion Chemnitz einen Planfeststellungsbeschluß für die Erdgasfernleitung OPAL DN 1400 gefaßt, die mitten durch ein Windenergie-Vorranggebiet und vor allem mitten durch einen bestehenden Windpark verlegt werden sollte. Sowohl Grundstückseigentümer (im August 2009) als auch die zuständige Gemeinde (Anfang September 2009) haben gegen den Planfeststellungsbeschluß Klage eingereicht und gleichzeitig einen Eilantrag beim OVG Bautzen gestellt, um eine aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluß zu erwirken. Nachdem die Grundstückseigentümer zwischenzeitlich bereits Verfassungsbeschwerde wegen Untätigkeit des Oberverwaltungsgerichts eingereicht haben ist der Eilantrag der Gemeinde nun nach über 10 Monaten abgelehnt worden. Das OVG Bautzen läßt damit zu, daß weiterhin durch tägliche Bauarbeiten vollendete Tatsachen geschaffen werden, ohne daß über die Hauptsache der Klage überhaupt entschieden wurde. Sollten die Klageführer in einer endgültigen Entscheidung Erfolg haben, so sei nach Auffassung der Rechtsanwälte die bis dahin wahrscheinlich komplett fertiggestellte Gastrasse wieder aus dem Boden zu entfernen.

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