Zertifizierung von flüssiger Biomasse verschoben

09.07.2010 - Der Bundesrat hat Ende letzter Woche dem von der Deutschen Bundesregierung beschlossenen Gesetz zur Verschiebung der Zertifizierungspflicht von Biokraftstoffen zugestimmt. Nach der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung von Juli 2009 (s. Dokumente, Gesetze, Verordnungen etc. unter Quellen) hätte ab dem 01. Juli 2010 Strom aus flüssiger Biomasse nur noch dann Anspruch auf eine Vergütung nach Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG, wenn eine nachhaltige Produktion über eine Zertifizierung nachgewiesen werden könnte. Da nicht genügend Biomasse zertifiziert worden ist (nach offizieller Begründung wegen nicht ausreichender Zertifizierungsstellen), ist die Zertifizierungspflicht nun verschoben worden, zunächst bis zum 01.01.2011. In analoger Weise wurde auch die im Rahmen der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung von September 2009 erforderliche Zertifizierungspflicht verschoben.

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