Prof. Dr.-Ing. Oliver Christ GFM Beratende Ingenieure GmbH 637 Besucher auf diesem Profil | |
Sprachkompetenz: | |
Nationalität: | deutsch |
Schwerpunkte: | Bautechnik Siedlungswasserbau Kommunale Abwasserbehandlung Leitungsnetze |
Aktuelle Tätigkeit: | Mitarbeiter GFM Beratende Ingenieure Professor an der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf Fakultät Umweltingenieurwesen |
Ausbildung: | Dezember 1998 Promotion zum Dr.-Ing. |
Mitgliedschaften: | Mitglied des Herausgeberbeirates der Zeitschrift WWT-Wasserwirtschaft, Wassertechnik, Huss-Medienverlag, Berlin, Mitglied der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) Mitglied der DWA-Arbeitsgruppe 1.5 "Neuartige Sanitärsysteme - Systeme und Erfahrungen" |
Fachbeiträge: | Abwasserwärmenutzung: ein Mosaikstein zur Energiewende am
Beispiel einer Anlage in Straubing (5/2012) Duschen ist wie Heizen bei offenem Fenster - Die Abwasserwärmenutzung beendet die Verschwendung (6/2010) Energiequelle Abwasser (2/2010) Gewässer-, Klima- und Ressourcenschutz durch eine energetische Anlagenoptimierung 3 Ziele - 1 Strategie (7/2008) Korrosion in Abwasseranlagen - Entstehung, Auswirkungen und Vermeidung (6/2006) Machine-Solutions for Decentralized Wastewater Treatment – Approaches for New Developments (9/2002) |
Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.
Grundstrukturen und Gütekriterien eines Klimawandelfolgenrechts
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel geschieht. Und ganz unabhängig davon, wie stark wir ihn bremsen werden, spüren wir schon heute seine unabwendbaren Folgen und werden in Zukunft noch stärker mit ihnen zu kämpfen haben.
CDR-Technologien auf dem Weg in die Klimaneutralität
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel nimmt besorgniserregende Ausmaße an. Zugleich wird klimaneutralität versprochen. Im Paris-Abkommen nur vage in Aussicht gestellt, soll ausweislich Art. 2 des europäischen Klimagesetzes für die Union im Jahr 2050 und nach § 3 Abs. 2 KSG für Deutschland bereits 2045 bilanziell Klimaneutralität erreicht sein.