Dipl.-Ing. Oliver Kugelstadt TU Braunschweig Lehrstuhl für Abfall- und Ressourcenwirtschaft 729 Besucher auf diesem Profil | |
Sprachkompetenz: | |
Schwerpunkte: | - aerobe Abfallbehandlung in der Flüssigphase (Nassoxidation) - wissenschaftliche Begleitungen MBA / Kompostanlagen - Untersuchung von Entsorgungsstrukturen (Abfallwirtschaftskonzepte) - Dozententätigkeit an der PUC Rio de Janeiro |
Ausbildung: | Studium des Bauingenieurwesens an der TU-Braunschweig bis 12/2004 Schwerpunkt Abfallwirtschaft und Brandschutz Mitarbeiter bei Prof. Fricke seit 02/2006 |
Mitgliedschaften: | Fachausschuss MBA und Deponie des ANS e.V. |
Fachbeiträge: | Steigerung der Energieeffizienz in der Verwertung biogener Reststoffe (3/2012) Aerobic treatment of digestate in the liquid phase (6/2011) Entwicklung eines computergestützten Hilfsmittels zur vergleichenden Betrachtung von Anlagen zur biologischen Behandlung organischer Reststoffe (6/2011) Optionen zur Verwertung von Siebresten auf Bio- und Grünabfallkompostanlagen (9/2009) Ressourceneffizientes Handeln in der Abfallwirtschaft (9/2008) |
Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.
Grundstrukturen und Gütekriterien eines Klimawandelfolgenrechts
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel geschieht. Und ganz unabhängig davon, wie stark wir ihn bremsen werden, spüren wir schon heute seine unabwendbaren Folgen und werden in Zukunft noch stärker mit ihnen zu kämpfen haben.
CDR-Technologien auf dem Weg in die Klimaneutralität
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel nimmt besorgniserregende Ausmaße an. Zugleich wird klimaneutralität versprochen. Im Paris-Abkommen nur vage in Aussicht gestellt, soll ausweislich Art. 2 des europäischen Klimagesetzes für die Union im Jahr 2050 und nach § 3 Abs. 2 KSG für Deutschland bereits 2045 bilanziell Klimaneutralität erreicht sein.