Die neue DIN 2001 – Teil 1: Trinkwasserversorgung aus ortsfesten Kleinanlagen

Teil 1 der neuen DIN 2001 übernimmt die Definition der Kleinanlagen aus der Trinkwasserverordnung 2001 (1000 m3/a
entsprechend 3 m3/d). Teil 2 der DIN 2001 wird erstmalig „nicht ortsfeste Anlagen“ wie z. B. in Eisenbahnwagen, in Flugzeugen,
auf Schiffen oder in Imbisswagen behandeln (Gelbdruck im 1. Halbjahr 2007).
DIN 2001-1 lehnt sich stark an die Gliederung der DIN 2000 an. Sie gibt darüber hinaus mit so genannten Vorzugsverfahren
für Werkstoffe und Verfahren dem Betreiber praktische Hinweise für einen ordnungsgemäßen Betrieb
zur Einhaltung der Anforderungen der Trinkwasserverordnung 2001.

An Kleinanlagen sind die gleichen hohen Anforderungen wie an Anlagen der zentralen Trinkwasserversorgung zu stellen. Zu Recht kann die TrinkwV 2001 damit auch in Bezug auf Kleinanlagen auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik verweisen.

Wenn bestehende Wasserversorgungsanlagen die Anforderungen der TrinkwV 2001 nicht einhalten können, sind sie im Sinne der neuen DIN 2001 nachzurüsten.



Copyright: © DIV Deutscher Industrieverlag GmbH
Quelle: GWF 02/2007 (Februar 2007)
Seiten: 5
Preis: € 5,00
Autor: Hartmut Bartel
Prof. Dr. Andreas N. Grohmann
Uta Rädel
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.

Grundstrukturen und Gütekriterien eines Klimawandelfolgenrechts
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel geschieht. Und ganz unabhängig davon, wie stark wir ihn bremsen werden, spüren wir schon heute seine unabwendbaren Folgen und werden in Zukunft noch stärker mit ihnen zu kämpfen haben.

CDR-Technologien auf dem Weg in die Klimaneutralität
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel nimmt besorgniserregende Ausmaße an. Zugleich wird klimaneutralität versprochen. Im Paris-Abkommen nur vage in Aussicht gestellt, soll ausweislich Art. 2 des europäischen Klimagesetzes für die Union im Jahr 2050 und nach § 3 Abs. 2 KSG für Deutschland bereits 2045 bilanziell Klimaneutralität erreicht sein.