Nach der nunmehr in Kraft getretenen Vergabeverordnung vom 09. Januar 2001 ist die digitale Übermittlung von Angeboten möglich. Der öffentliche Auftraggeber kann die Übermittlung von digitalen Angeboten zulassen, sofern die Vertraulichkeit der Angebote gewährleistet ist. Unter dem Hinweis auf die Voraussetzungen des Signaturgesetzes werden damit die eigenhändige Unterschrift und die digitalen Signatur als gleichwertig angesehen. Im Rahmen dieseszweiteiligen Beitrages werden zunächst die Grundlagen und Voraussetzungen, sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen der digitalen Angebotsübermittlung aufgezeigt werden.
Copyright: | © Deutscher Fachverlag (DFV) |
Quelle: | März 2001 (März 2001) |
Seiten: | 2 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Prof. Dr. jur. Thomas Ax Matthias Schneider |
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