Bayerisches Reinheitsgebot

Für die optimale Wiedergewinnung von Sekundäraluminium in Aluminiumhütten sollte die Fraktion Reinaluminium getrennt erfaßt werden.

Mit der Umsetzung der Verpackungsverordnung im Jahr 1991 wurde die getrennte Sammlung von Verkaufsverpackungen in Deutschland eingeführt. Auch Verpackungen aus Aluminium sind seitdem eine Abfallfraktion, für die ein eigener Mengennachweis geführt sowie Mindestquoten bei der Sammlung und Verwertung erfüllt werden müssen. Bis heute haben sich zahlreiche Sammelsysteme zur Erfassung von Aluminiumverpackungen etabliert. Neben Holsystemen für gemischte Verkaufsverpackungen wie dem Gelben Sack setzen die Kommunen auch auf sortenreine Bringsysteme an Containerinseln und Wertstoffhöfen. Im oberbayerischen Landkreis Neuburg-Schrobenhausen werden neben Dosenaluminium auch Aluminium-und Aluminiumverbundverpackungen als separate Fraktion gesammelt. Die vorliegende Untersuchung gibt einen Überblick über die aktuelle Situation beim Recycling von Aluminium und der Sammlung im landesweiten und regionalen Kontext. Auf Basis einer Sortieranalyse im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen werden die einzelnen Verpackungstypen hinsichtlich ihrer Zusammensetzung, des durchschnittlichen Aluminiumgehaltes und der Verwertungsmöglichkeiten betrachtet und Empfehlungen für die Optimierung der Erfassung im Landkreis gegeben.



Copyright: © Rhombos Verlag
Quelle: ZWISCHENLAGERUNG (September 2006)
Seiten: 4
Preis: € 0,00
Autor: Dipl. Wirtschafts-Ing. (FH) Bernhard Lipowsky
Projektass. Dipl.-Ing. Stefan Skutan
Dipl.-Ing. (FH) Markus Stahl
Dipl.-Ing.(TU) Werner P. Bauer
 
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