Die Umsetzung der Forderungen der TA Siedlungsabfall, unvorbehandelte Abfälle, die einen Glühverlust von mehr als 5 Gew.-% oder eine TOC-Konzentration von mehr als 3 Gew.-% haben, ab dem 31.05.2005 nicht mehr auf Deponien zuzulassen, hat für die Behandlung biologischer Abfälle in Kompostierungs- oder Fermentationsanlagen nur eine untergeordnete Bedeutung.
Die Mengenströme zeigen, dass mit dem Deponieverbot seit dem 01. Juni 2005 im Regelfall keine signifikanten Kapazitätsengpässe durch Mengenzuwächse bei Bioabfällen zu verzeichnen sind. Die vorhandenen Bioabfallbehandlungsanlagen und die seit langem praktizierte, nahezu flächendeckend etablierte Getrenntsammlung haben dazu beigetragen, dass für diese Abfallfraktion keine Entsorgungsengpässe bestehen.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH |
Quelle: | 18. Kasseler Abfallforum-2006 (Mai 2006) |
Seiten: | 6 |
Preis: | € 3,00 |
Autor: | Prof. Dr. habil. Stefan A. Gäth |
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