Bericht zur Kostenumfrage des Bayerischen Landesamts für Umweltschutz zur Sammlung und Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten in bayerischen Kommunen

Als Ergebnis der vom LfU durchgeführten Kostenumfrage kann festgestellt werden, dass die Umsetzung des vorgesehenen ElektroG bei manchen der befragten entsorgungspflichtigen Körperschaften Bayerns zu Mehrkosten, bei einigen Kommunen aber auch zu Kostenentlastungen führen kann.

1. Sachverhalt 2. Aufgabenstellung
3. Datenerhebung
3.1 Maximallösung sowie Minimallösung
3.2 Bewertung der Datenerhebung
4. Ergebnisse
    4.1 Übersicht
    4.2 Allgemeine Bewertung
    4.3 Spezielle Bewertung einzelner Kommunen
    4.4 Allgemeine Rahmenbedingungen zur Kostenbetrachtung
5. Zusammenfassung



Copyright: © Bayerisches Landesamt für Umwelt
Quelle: Elektro- und Elektronikgerätegesetz – Was kommt auf die Kommunen zu? (Januar 2005)
Seiten: 6
Preis: € 0,00
Autor: Jürgen Beckmann
 
 Artikel nach Login kostenfrei anzeigen
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.

Grundstrukturen und Gütekriterien eines Klimawandelfolgenrechts
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel geschieht. Und ganz unabhängig davon, wie stark wir ihn bremsen werden, spüren wir schon heute seine unabwendbaren Folgen und werden in Zukunft noch stärker mit ihnen zu kämpfen haben.

CDR-Technologien auf dem Weg in die Klimaneutralität
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel nimmt besorgniserregende Ausmaße an. Zugleich wird klimaneutralität versprochen. Im Paris-Abkommen nur vage in Aussicht gestellt, soll ausweislich Art. 2 des europäischen Klimagesetzes für die Union im Jahr 2050 und nach § 3 Abs. 2 KSG für Deutschland bereits 2045 bilanziell Klimaneutralität erreicht sein.