Optimierung von Aufbereitungstechniken

Zur Trinkwasseraufbereitung werden Oberflächen-, Grund- und Quellwässer und damit sehr unterschiedliche Ressourcen abhängig vom jeweiligen Dargebot genutzt.

Dementsprechend vielfältig sind auch die Aufbereitungsverfahren und die an sie zu stellenden Aufgaben und Anforderungen.Verschiedene Gründe können eine Optimierung bestehender Aufbereitungstechniken bedingen. Neuere Entwicklungen und Möglichkeiten zur Optimierung bestehender Anlagen werden dargestellt und durch aktuelle Beispiele ergänzt. Dabei handelt es sich um die Optimierung der Betriebsweise einer Membranfiltrationsanlage sowie der Aktivkohleanwendung.
Schlagworte: Trinkwasseraufbereitung, Verfahrensoptimierung, Membranfiltration, Aktivkohleadsorption



Copyright: © DIV Deutscher Industrieverlag GmbH
Quelle: GWF 13 / 2004 (Dezember 2004)
Seiten: 13
Preis: € 13,00
Autor: Dr.-Ing. Günther Baldauf
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.

Grundstrukturen und Gütekriterien eines Klimawandelfolgenrechts
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel geschieht. Und ganz unabhängig davon, wie stark wir ihn bremsen werden, spüren wir schon heute seine unabwendbaren Folgen und werden in Zukunft noch stärker mit ihnen zu kämpfen haben.

CDR-Technologien auf dem Weg in die Klimaneutralität
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel nimmt besorgniserregende Ausmaße an. Zugleich wird klimaneutralität versprochen. Im Paris-Abkommen nur vage in Aussicht gestellt, soll ausweislich Art. 2 des europäischen Klimagesetzes für die Union im Jahr 2050 und nach § 3 Abs. 2 KSG für Deutschland bereits 2045 bilanziell Klimaneutralität erreicht sein.