Technisches Sicherheitsmanagement – eine Grundlage zur Vergleichbarkeit von Unternehmen

Eine effiziente, kundenorientierte und wettbewerbsgerechte Wasserversorgung erfordert eine permanente Überprüfung der Unternehmensleistungen sowie einen Vergleich mit anderen Unternehmen, um einen Bewertungsmaßstab zu erhalten.

Die hierfür erforderliche Vergleichbarkeit ist gegeben,wenn die Unternehmen gleichwertige Grundanforderungen an Betriebs- und Versorgungssicherheit, Arbeitsschutz, Nachhaltigkeit, Service und Wirtschaftlichkeit stellen. Der DVGW – und mittlerweile auch die ATV-DVWK für die Abwasserentsorgung – hat als Basis eines umfassenden branchenspezifischen Qualitätsmanagements das Technische Sicherheitsmanagement TSM entwickelt, und somit eine gute Grundlage für belastbare Unternehmensvergleiche hergestellt.
Schlagworte: Qualitätsmanagement, Benchmarking, Wasserversorgungsunternehmen



Copyright: © DIV Deutscher Industrieverlag GmbH
Quelle: GWF 13 / 2004 (Dezember 2004)
Seiten: 9
Preis: € 9,00
Autor: Dipl.-Ing. Matthias Weiß
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.

Grundstrukturen und Gütekriterien eines Klimawandelfolgenrechts
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel geschieht. Und ganz unabhängig davon, wie stark wir ihn bremsen werden, spüren wir schon heute seine unabwendbaren Folgen und werden in Zukunft noch stärker mit ihnen zu kämpfen haben.

CDR-Technologien auf dem Weg in die Klimaneutralität
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel nimmt besorgniserregende Ausmaße an. Zugleich wird klimaneutralität versprochen. Im Paris-Abkommen nur vage in Aussicht gestellt, soll ausweislich Art. 2 des europäischen Klimagesetzes für die Union im Jahr 2050 und nach § 3 Abs. 2 KSG für Deutschland bereits 2045 bilanziell Klimaneutralität erreicht sein.