Das richtige Mittel

Die Deponieabgabe kann als Steuerungsinstrument für eine
hochwertige Kreislaufwirtschaft dienen

Um Vermeidungseffekte bei den Sonderabfall- und Siedlungsabfallmengen zu erreichen beziehungsweise die Verwertung stärker zu unterstützen, ist es notwendig, die Beseitigungsverfahren zu verteuern. Dies ist derzeit nur mit dem Erlaß einer Deponieabgabe zu bewerkstelligen. Dadurch wäre in zweifacher Hinsicht der Kreislaufwirtschaft gedient. Zum einen würde ein stärkerer Anreiz für die Auswahl eines Verwertungsverfahrens geschaffen und zum zweiten könnte mit Hilfe der finanziellen Mittel eine sichere Schließung nicht umweltgerechter Deponien erreicht werden. Mit der gruppennützigen Verwendung zur Nachsorge der Altlasten wäre die Abgabe auch volkswirtschaftlich neutral, da diese Kosten andernfalls durch spätere Abfallgebühren aufzubringen wären.



Copyright: © Rhombos Verlag
Quelle: 02/2002 - Integrierte Produktpolitik (Juni 2002)
Seiten: 9
Preis: € 0,00
Autor: Dr. Dipl.-Chem. Beate Kummer
MdB Rainer Brinkmann
 
 Artikel nach Login kostenfrei anzeigen
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.

Grundstrukturen und Gütekriterien eines Klimawandelfolgenrechts
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel geschieht. Und ganz unabhängig davon, wie stark wir ihn bremsen werden, spüren wir schon heute seine unabwendbaren Folgen und werden in Zukunft noch stärker mit ihnen zu kämpfen haben.

CDR-Technologien auf dem Weg in die Klimaneutralität
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel nimmt besorgniserregende Ausmaße an. Zugleich wird klimaneutralität versprochen. Im Paris-Abkommen nur vage in Aussicht gestellt, soll ausweislich Art. 2 des europäischen Klimagesetzes für die Union im Jahr 2050 und nach § 3 Abs. 2 KSG für Deutschland bereits 2045 bilanziell Klimaneutralität erreicht sein.