Im Rahmen seiner Aktivitäten zur Förderung der energetischen und stofflichen Produktion sowie Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen in Hessen lässt das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz derzeit das Biomassepotenzial und Szenarien zur Produktion und Nutzung nachwachsender Rohstoffe in Hessen durch die Projektgemeinschaft Bio-Rohstoffe bestimmen. Die endgültigen Ergebnisse sollen im Frühjahr 2005 vorliegen.
Hervorzuheben ist, dass die Zwischenergebnisse mit Fachleuten verschiedener Disziplinen diskutiert wurden. Dadurch wird vor allem eine Optimierung der notwendigen Annahmen und der Modellszenarien sowie eine breitere Akzeptanz der Ergebnisse erwartet. Für eine zielgerichtete Diskussion wurden die Grundlagen und Annahmen zur Berechnung der Potenziale in den nachfolgenden Kapiteln umfassend offen gelegt. Die Expertendiskussion erwies sich als überaus hilfreich, bestätigte sie doch nicht nur die grundsätzliche Vorgehensweise und Ergebnisse, sondern erlaubte auch Feinkorrekturen und die Einbeziehung regionaler Besonderheiten. Diese Hinweise werden in der weiteren Bearbeitung aufgenommen und in den Endergebnissen abgebildet.
Bundesweit und in einzelnen Bundesländern wurde eine Reihe von Studien zur Erhebung der Biomassepotenziale durchgeführt. Dazu müssen Daten aus unterschiedlichen Bereichen zusammengestellt und auf einheitliche Größen umgerechnet werden. Darüber hinaus sind fachlich abgesicherte Szenarien für die theoretischen, technischen und ökonomischen Potenziale zu entwickeln und zu berechnen.
Im Rahmen der derzeit in Bearbeitung befindlichen Studie wurde zur Erhebung der Grunddaten im Wesentlichen auf veröffentlichte Daten des statistischen Landesamtes, der Fachbehörden sowie die Auswertung von Literatur zu den betroffenen Themenkreisen zurückgegriffen. Der Landesbetrieb Hessen-Forst wird detaillierte Daten auf Ebene der Landkreise auswerten und zur Verfügung stellen. Weiterhin ist die Fachdiskussion der Zwischenergebnisse ein wesentliches Element zur Validierung der Daten und der entwickelten Szenarien
Copyright: | © HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fakultät Ressourcenmanagement |
Quelle: | 65. Informationsgespräch (Dezember 2004) |
Seiten: | 10 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Thomas Turk Joachim Fischer Dipl.-Ing. Thomas Raussen Dr.-Ing. Michael Kern |
Artikel nach Login kostenfrei anzeigen | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Verfassungsrechtliche Erfordernisse der Biodiversitätssicherung nach der Klimaschutzentscheidung des BVerfG
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Angesichts von drei miteinander verflochtenen tiefgreifenden Umweltkrisen - der Klimakrise, der Biodiversitätskrise und der weiterhin bestehenden Krise der Umweltverschmutzung - wird nach wirksamen politischen Ansätzen gesucht, den Problemen zu begegnen. In globaler Perspektive am ambitioniertesten - weil allumfassend - ist bislang die Transformationsstrategie des 'EuropeanGreenDeal' der EU-Kommission,1 die allerdings selbst in Schwierigkeiten geraten ist, sichtbar etwa in Kompromissen bei der Luftreinhaltepolitik, dem Zögern in der Weiterentwicklung der Chemikalienpolitik oder der Anerkennung fragwürdiger Risikotechnologien, wie etwa der Atomenergie, als Nachhaltigkeitsinvestition im Rahmen der EU-Taxonomie-Verordnung.
Möglichkeiten und Grenzen der Verfahrensbeschleunigung in Krisenzeiten durch Einschnitte bei UVP und SUP
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Dass Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland zu lange dauern, ist kein Geheimnis. Auch Jahrzehnte nach der Einleitung noch nicht abgeschlossene Großprojekte sind eher die Regel als die Ausnahme. Insbesondere die Klimakrise und die durch den Angriffskrieg der Russischen Föderation auf die Ukraine ausgelöste Energieversorgungskrise erfordern eine möglichst rasche Planung, Genehmigung und Umsetzung der benötigten Energieinfrastrukturvorhaben.
Meeresschutz und Klimawandel
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Zum Gutachten des Internationalen Seegerichtshofs im Fall 'Climate Change and International Law'