Umsetzung der EU-Abfallverbrennungsrichtlinie in deutsches Recht

Die EU-Richtlinie 2000/76/EG über die Verbrennung von Abfällen [3] muss von den Mitgliedstaaten bis zum 28. Dezember 2002 in nationales Recht umgesetzt werden.

Die Richtlinie legt Anforderungen an den Bau und Betrieb von Abfallverbrennungsanlagen – Monoverbrennung – und Mitverbrennungsanlagen – z.B. Zementwerke und Kraftwerke, die Abfälle als Zusatzbrennstoff einsetzen – fest.
Sie gilt sowohl für nicht gefährliche als auch für gefährliche Abfälle. Die Abfallverbrennungsrichtlinie erfasst jede Art der Verbrennung, unabhängig davon, ob
es sich um eine Beseitigung oder Verwertung handelt. Neben Anforderungen zur Emissionsbegrenzung von Luftverunreinigungen, zur Annahme und Lagerung von Abfällen und Verbrennungsrückständen, zur Messung von Emissionen und zur Abwärmenutzung enthält die Richtlinie auch Emissionsgrenzwerte für die Ableitung von Abwasser aus der Abgasreinigung.



Copyright: © TK Verlag - Fachverlag für Kreislaufwirtschaft
Quelle: Optimierungspotential der Abfallverbrennung (2004) (August 2004)
Seiten: 10
Preis: € 0,00
Autor: Prof. (apl.) Dr. Uwe Lahl
Dipl.-Ing. Oliver Ludwig
 
 Artikel nach Login kostenfrei anzeigen
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.

Grundstrukturen und Gütekriterien eines Klimawandelfolgenrechts
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel geschieht. Und ganz unabhängig davon, wie stark wir ihn bremsen werden, spüren wir schon heute seine unabwendbaren Folgen und werden in Zukunft noch stärker mit ihnen zu kämpfen haben.

CDR-Technologien auf dem Weg in die Klimaneutralität
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel nimmt besorgniserregende Ausmaße an. Zugleich wird klimaneutralität versprochen. Im Paris-Abkommen nur vage in Aussicht gestellt, soll ausweislich Art. 2 des europäischen Klimagesetzes für die Union im Jahr 2050 und nach § 3 Abs. 2 KSG für Deutschland bereits 2045 bilanziell Klimaneutralität erreicht sein.