Novelle der BioAbfV

Die Bundesregierung hat den Verordnungsentwurf zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen am 15. September 2021 zur Notifizierung bei der EU-Kommission eingereicht und am 22. September im Kabinett beschlossen.

Darin sind vor allem die angekündigten Änderungen der Bioabfallverordnung (BioAbfV) in Artikel 1 enthalten. Der Kabinettsentwurf und eine Lesefassung sind auf der Seite des Bundesumweltministeriums (BMU) eingestellt. Nun muss noch der Bundesrat die Verordnung verabschieden.
Grundsätzliches Ziel der Novellierung der BioAbfV ist es, Kunststoffeinträge in die Umwelt zu reduzieren. Das bekräftigt Bundesumweltministerin Svenja Schulze in der BMU-Presseerklärung mit der Aussage 'Kunststoffe haben im Bioabfall nichts zu suchen."



Copyright: © Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.
Quelle: Ausgabe 03 (September 2021)
Seiten: 4
Preis: € 2,00
Autor: Dipl.-Ing. David Wilken
 
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