Studie: Bioabfall im Restmüll

Eine vom Umweltbundesamt (UBA) beauftragte bundesweite Analyse von Restabfällen hat gezeigt, dass in den grauen/ schwarzen Restmülltonnen noch jede Menge Wertstoffe enthalten sind - allen voran Bioabfälle.

Ein Drittel aller Bioabfälle werden noch immer über den Hausmüll entsorgt. Mit rund 39 % besteht der größte Teil des Restmülltonneninhalts aus Bioabfällen (Abbildung 1). Dazu gehören Küchen- und Nahrungsabfälle, Gartenabfälle, sonstige organische Abfälle wie Kleintierstreu aus Stroh/Heu sowie gefüllte oder teilentleerte Lebensmittelverpackungen. Die wichtigsten Bioabfälle in Hinblick auf eine Verwertung sind die Nahrungs-, Küchen und Gartenabfälle mit einer jährlichen Menge von rund drei Millionen Tonnen.



Copyright: © Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.
Quelle: Ausgabe 03 (Oktober 2020)
Seiten: 3
Preis: € 1,50
Autor: Dr. Bertram Kehres
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.

Grundstrukturen und Gütekriterien eines Klimawandelfolgenrechts
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel geschieht. Und ganz unabhängig davon, wie stark wir ihn bremsen werden, spüren wir schon heute seine unabwendbaren Folgen und werden in Zukunft noch stärker mit ihnen zu kämpfen haben.

CDR-Technologien auf dem Weg in die Klimaneutralität
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel nimmt besorgniserregende Ausmaße an. Zugleich wird klimaneutralität versprochen. Im Paris-Abkommen nur vage in Aussicht gestellt, soll ausweislich Art. 2 des europäischen Klimagesetzes für die Union im Jahr 2050 und nach § 3 Abs. 2 KSG für Deutschland bereits 2045 bilanziell Klimaneutralität erreicht sein.