Bioabfallverwertung geht weiter

Um die Ausbereitung der Covid-19- Pandemie zu verlangsamen, sind das öffentliche Leben sowie viele Dienstleistungen und Teile der Wirtschaft heruntergefahren worden. Davon ausgenommen ist die ‚systemrelevante Infrastruktur‘. Zu dieser zählt u.a. die Entsorgungswirtschaft - mithin auch die Verwertung von Bioabfällen.

Die Nachrichtenlage ändert sich täglich. Was gestern noch Spekulation war, ist heu-te Gewissheit und was Morgen sein wird liegt noch im Ungewissen. Dreh- und Angelpunkt ist die Vermeidung persönlicher Kontakte. Eins ist sicher: die Rahmenbedingungen werden von Tag zu Tag schwieriger. Die Bekämpfung des SARS-CoV-2- Virus stellt auch die Abfallentsorgung in Deutschland vor besondere Herausforderungen.



Copyright: © Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.
Quelle: Ausgabe 01 (April 2020)
Seiten: 3
Preis: € 1,50
Autor: Dr. Bertram Kehres
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.

Grundstrukturen und Gütekriterien eines Klimawandelfolgenrechts
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel geschieht. Und ganz unabhängig davon, wie stark wir ihn bremsen werden, spüren wir schon heute seine unabwendbaren Folgen und werden in Zukunft noch stärker mit ihnen zu kämpfen haben.

CDR-Technologien auf dem Weg in die Klimaneutralität
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel nimmt besorgniserregende Ausmaße an. Zugleich wird klimaneutralität versprochen. Im Paris-Abkommen nur vage in Aussicht gestellt, soll ausweislich Art. 2 des europäischen Klimagesetzes für die Union im Jahr 2050 und nach § 3 Abs. 2 KSG für Deutschland bereits 2045 bilanziell Klimaneutralität erreicht sein.