Küstenschutz-Großprojekt im Elbe-Weser-Dreieck Achter BWK-Küstentag in Otterndorf

Der BWK-Küstentag, der sich inzwischen zu einer tradierten Veranstaltung entwickelt hat, findet jedes Jahr im April in wechselnden Küstenorten der fünf deutschen Küstenländer statt und wird alternierend von den BWK Landesverbänden Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen-Bremen, Schleswig-Holstein und Hamburg ausgerichtet. In diesem Jahr lud der Landesverband Niedersachsen-Bremen anlässlich des derzeit größten Küstenschutzprojekts in Niedersachsen 'Ersatzneubau der Hadelner Kanalschleuse' die interessierte Fachwelt in die an der Elbmündung liegende Kleinstadt Otterndorf ein.

Die rd. 125 Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurden von dem Vorsitzenden des Landesverbandes Niedersachsen-Bremen, Ulrich Ostermann, und der Leiterin der Abteilung 'Wasserwirtschaft" des Niedersächsischen Umweltministeriums, Ingelore Hering, im Gästezentrum 'Seelandhallen Achtern Diek" begrüßt (Bild 1). Beide wiesen in ihren einleitenden Vorträgen auf die besondere Bedeutung des Küstenschutzes für die Länder Niedersachsen und Bremen hin. In Zukunft wird der steigende Meeresspiegel besondere technische Anforderungen an die Küstenschutzingenieure und die Deichverbände stellen sowie große finanzielle Herausforderungen für das Land Niedersachen und die anderen Küstenländer hervorrufen.

Nach der Begrüßung führte Rainer Carstens, Geschäftsbereichsleiter der Direktion des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), mit seinem Vortrag 'Küstenschutz im Elbe-Weser-Dreieck" in das Tagesprogramm ein. Zur Verortung erläuterte Carstens die räumlichen Gegebenheiten des Elbe-Weser-Dreiecks, auch 'Nasses Dreieck" genannt. Es umfasst das Gebiet zwischen Unter- und Außenweser einerseits und der Elbmündung und der Unterelbe andererseits. Die Organisation des Küstenschutzes in diesem Gebiet zeichnet sich im Wesentlichen durch die Zusammenarbeit der Deichbehörden, Deichverbände und dem NLWKN aus. Die aktuellen Schwerpunkte des Küstenschutzes sind Deicherhöhungs- und Deichverstärkungsmaßnahmen sowie die Erneuerung von Sperrwerken, Sielen und Schöpfwerken. Für Küstenschutzmaßnahmen dieser Art wurden im Elbe-Weser-Dreieck in den Jahren 2016 - 2018 ca. 39,5 Mio Euro investiert. Carstens betonte in dem Zusammenhang die klimawandelbedingten Folgen für den Küstenschutz, die sich erheblich auf den Bedarf an finanziellen Mitteln und Fachkräften, speziell im Küsteningenieurswesen, auswirken werden.

Nach den grundlegenden Informationen rund um den Küstenschutz in Niedersachsen folgten vier Vorträge zu dem Kernthema der Veranstaltung 'Hadelner Kanalschleuse".



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasser und Abfall 11 - 2019 (November 2019)
Seiten: 3
Preis: € 10,90
Autor: Dipl.-Ing. Ulrich Ostermann
B. Eng. Andreas Persy
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.

Grundstrukturen und Gütekriterien eines Klimawandelfolgenrechts
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel geschieht. Und ganz unabhängig davon, wie stark wir ihn bremsen werden, spüren wir schon heute seine unabwendbaren Folgen und werden in Zukunft noch stärker mit ihnen zu kämpfen haben.

CDR-Technologien auf dem Weg in die Klimaneutralität
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel nimmt besorgniserregende Ausmaße an. Zugleich wird klimaneutralität versprochen. Im Paris-Abkommen nur vage in Aussicht gestellt, soll ausweislich Art. 2 des europäischen Klimagesetzes für die Union im Jahr 2050 und nach § 3 Abs. 2 KSG für Deutschland bereits 2045 bilanziell Klimaneutralität erreicht sein.