Stand der Novellierung EEG 2016 - Konsequenzen für die Abfallwirtschaft

Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine zentrale Säule der Energiewende. Sie soll unsere Stromversorgung klima- und umweltverträglicher und uns unabhängiger von knapper werdenden, fossilen Brennstoffen machen.

Bis spätestens 2017 soll die Umstellung der Förderung von Neuanlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien durch Ausschreibungsverfahren erfolgen. Zu diesem Zweck wird das Erneuerbare-Energien-Gesetz noch 2016 novelliert werden. Umfangreiche Konsultationen zur Vorbereitung des EEG 2016 haben mit der Veröffentlichung von Marktanalysen Ende 2014 begonnen. Mit den Eckpunktepapieren des BMWi zeichnen sich die wichtigsten vorgesehenen Neuregelungen bereits ab. Konsequenzen für die Abfallwirtschaft ergeben sich im Bereich der Stromerzeugung aus Biomasse und im Hinblick auf Photovoltaikanlagen auf Deponiestandorten. Der Referentenentwurf zum EEG 2016 lag bei Redaktionsschluss für diesen Tagungsband noch nicht vor.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 28. Kasseler Abfall- und Bioenergieforum (April 2016)
Seiten: 4
Preis: € 2,00
Autor: Dr. Bernhard Dreher
 
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