Bioabfall als Ressource - Gebührensatzung und Mengensteuerung

Nach § 11 KrWG müssen öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ihre Abfallwirtschaftskonzepte im Hinblick auf die Optimierung oder Einführung einer getrennten, flächendeckenden Sammlung von Bio- und Grünabfällen und deren Verwertung ab 2015 überprüfen.

Gemäß § 11 Abs. 1 KrWG sind Bioabfälle, soweit dies zur Erfüllung der Anforderungen nach § 7 Abs. 2 bis 4 und § 8 Abs. 1 erforderlich ist, spätestens ab dem 01.01.2015 getrennt zu sammeln, wenn sie einer Überlassungspflicht nach § 17 Abs. 1 unterliegen. Die Getrennterfassung von Bioabfällen rückt damit in weitaus stärkerem Maße als im bisherigen KrW-/AbfG in den Fokus.

Dabei ist zunächst die grundsätzliche Pflicht zur Verwertung von Abfällen i. S. v. § 7 Abs. 2 KrWG in den Blick zu nehmen.

Der Zweck der getrennten Sammlung und die damit verbundene Möglichkeit der gesonderten Verwertung von Bioabfällen bilden also den Ansatzpunkt für die Prüfung. In erster Linie kommt es an dieser Stelle auf eine 'Lebenszyklusbetrachtung" i. S. v. § 6 Abs. 2 Satz 2 und 3 KrWG an, bei dem die zu erwartenden Emissionen, das Maß der Schonung der natürlichen Ressourcen, die einzusetzende oder zu gewinnende Energie sowie die Anreicherung von Schadstoffen zu berücksichtigen sind.



Copyright: © Institut für Abfall- und Kreislaufwirtschaft - TU Dresden
Quelle: 9. Biogastagung: Anaerobe Biologische Abfallbehandlung (September 2013)
Seiten: 10
Preis: € 5,00
Autor: RA in Caroline von Bechtolsheim
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.

Grundstrukturen und Gütekriterien eines Klimawandelfolgenrechts
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel geschieht. Und ganz unabhängig davon, wie stark wir ihn bremsen werden, spüren wir schon heute seine unabwendbaren Folgen und werden in Zukunft noch stärker mit ihnen zu kämpfen haben.

CDR-Technologien auf dem Weg in die Klimaneutralität
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel nimmt besorgniserregende Ausmaße an. Zugleich wird klimaneutralität versprochen. Im Paris-Abkommen nur vage in Aussicht gestellt, soll ausweislich Art. 2 des europäischen Klimagesetzes für die Union im Jahr 2050 und nach § 3 Abs. 2 KSG für Deutschland bereits 2045 bilanziell Klimaneutralität erreicht sein.