Fachliche und rechtliche Anforderungen an Messstellen im Immissionsschutz nach der neuen 41. BImSchV

Für die Überwachung von Anlagen sind nach § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) technische Sachverhalte zu ermitteln und zu bewerten. Derartige Ermittlungen werden im Auftrag der Betreiber von unabhängigen Stellen vorgenommen, die für diese Messaufgaben besonders qualifiziert sind. Diese Stellen werden durch staatliche Stellen bekannt gegeben (Erlaubniserteilung) und unterliegen einer laufenden staatlichen Kontrolle, die sowohl die Qualität der eingesetzten Messverfahren als auch deren Anwendung sowie die Dokumentation der Ergebnisse umfasst.
Als wichtige Qualitätssicherungsinstrumente zur Überprüfung der Tätigkeit der Messstellen bei der Ermittlung von Emissionen im gesetzlich geregelten Bereich werden über Ringversuche hinaus auch Überprüfungen während der Ermittlungen einschließlich einer Auditierung des fachkundigen Personals und Prüfungen der vorgelegten Ergebnisse sowie deren Darstellung in Messberichten durchgeführt. Neben den Informationen über die richtige Anwendung der Messverfahren werden so auch Erkenntnisse über die Betriebsweise der Anlagen während der Messungen sowie besondere Umstände bei den Messungen gewonnen.
Zu Beginn des Jahres wurde - zusammen mit der nationalen Umsetzung der europäischen Industrie-Emissions-Richtlinie (IED) - das BImSchG auch im Hinblick auf die Stellen und Sachverständigen geändert und in Folge die Anforderungen an die bekannt gegebenen Stellen und zur Qualitätssicherung bei Emissionsermittlungen in einer Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV) neu gefasst. Diese Änderungen erfordern auch die Anpassung des technischen Regelwerkes, soweit dieses nicht bereits im Vorgriff auf die neuen gesetzlichen Regeln bereits geschehen ist. Dieser Prozess wird wiederum Auswirkungen auf die Fortschreibung des europäischen Regelwerkes haben.

Das Regelwerk für die Einbeziehung privater Stellen in die staatliche Überwachungspflicht als Ermittler von technischen Sachverhalten und Messwerten wurde den geänderten europäischen Regeln angepasst. Die Dokumentationspflicht wird an einigen Stellen ausgedehnt, was aber auch der stärkeren Trennung von hoheitlicher Verantwortlichkeit und privater Ermittlung der Sachverhalte geschuldet ist.

Auch die privaten Ermittlungsstellen unterliegen europäischen Qualitätsanforderungen, deren Einhaltung nach Einrichtung der nationalen Akkreditierungsstelle nun einheitlichen Prüfungen und Kontrollen unterliegen. Für die Tätigkeit im gesetzlich geregelten Bereich werden darüber hinaus von staatlicher Seite zusätzliche Anforderungen an die Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit gestellt und laufend überwacht. Die Ergebnisse der laufenden Überwachung zeigen, dass eine Verlagerung von Untersuchungen an private Stellen, deren Ermittlungsergebnisse Basis des Verwaltungshandels und der Anlagenüberwachung des Staates sind, nur dann erfolgreich gelingt, wenn damit eine regelmäßige und zielgerichtete Kontrolle dieser Stellen ('Kontrolle der Kontrolleure') einhergeht und entsprechende Rechtsmittel zur Verfügung stehen, ungeeigneten Stellen die Tätigkeit im gesetzlich geregelten Bereich zu untersagen.

Die Projekte zur Formulierung und Standardisierung der Anforderungen an Ringversuchsanbieter, die Durchführung von Ringversuchen, deren Auswertung und die Bewertung der Ergebnisse als Konkretisierung der internationalen Normen für den Bereich des Immissionsschutzes wurden im nationalen Bereich begonnen. Die Anbindung neuer Normen und Richtlinien an bestehende Regeln und deren Umsetzung in den betroffenen Institutionen benötigen wegen der erforderlichen Abstimmungsprozesse erfahrungsgemäß einen nicht zu eng zu setzenden Zeitrahmen. Notwendigerweise sollte im Hinblick auf die Aktivitäten im europäischen Ausland ein europäisches Regelwerk für Ringversuche im Umweltbereich entwickelt werden.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 06 - 2013 (Dezember 2013)
Seiten: 8
Preis: € 25,00
Autor: Dr. Hans-Joachim Hummel
Dr. rer. nat. Detlef Wagner
 
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