Praktische aber auch offene Fragen im Zusammenhang mit der DepV 2009
Als 1991 die TA-A [1] (auch TA-So) [1] und 1993 die TA-Si [2] vom Gesetzgeber in Kraft gesetzt wurden, ging zunächst ein murrendes Raunen durch die Reihen Derer, die vor allem planerisch am Deponie-bau beteiligt waren.
Sehr schnell machte das Wort von der Einengung der Ingenieurleistungen die Runde. Dies lag vor allem daran, dass zum einen die Regelabdichtungssysteme (Basis und Oberfläche) strikt vorgegeben waren und im Anhang E beider Anleitungen auch die Anforderungen und das Qualitätsmanagement für die einzelnen Systemkomponenten streng geregelt waren. Im Folgenden wurden weitere technische Belange durch die bekannten GDA-Empfehlungen [3] und z. B. auch die DIN 19667 [4] geregelt. Damit entstand aber gleichzeitig ein Regelwerk, welches einen einheitlich hohen Stand der Technik gewährleistete.
Unbestritten dürfte sein, dass vor allem im Bereich der Basisabdichtungen hochwirksame Abdichtungen entstanden, die letztlich auch dazu beitrugen, das potentielle Auftraggeber im technischen Sinne gleichbehandelt wurden. Darüber zu streiten, ob es richtig war, das an der Basis sicher sehr wirksame System der Kombinationsabdichtung nahezu eins zu eins auch auf die Oberflächenabdichtung zu übertragen, wäre müßig.
Die Deponieverordnung von 2002 [6] ermöglichte dann konsequenterweise auch genau für die Oberflächenabdichtungen Abweichungen vom Regelsystem (z. B. § 14 [6]). Damit wurden weitere Spielräume für standortbezogen eventuell günstigere Oberflächenabdichtungssysteme eröffnet und auch genutzt (Stichwort: Wasserhaushaltsschicht).
Die neue DepV 2009 [7] gibt dem Ingenieur noch weitere Freiräume auch für die Ausbildung von Basisabdichtungen. Sie spricht nicht mehr von konkreten Dichtungskomponenten wie z. B. 'mineralische Dichtungsschicht" oder 'Kunststoffdichtungsbahn", sondern von erster oder zweiter Dichtungskomponente.
Nachdem nunmehr verstärkt Anfragen auf Plangenehmigungen bzw. Planfeststellungen für DK-0- und DK-I-Deponien eingereicht wurden, da offensichtlich hierfür ein Bedarf entsteht, liegt die Veranlassung für diesen Beitrag vor allem in Fragestellungen, die sich aus der Mitwirkung an entsprechenden Planverfahren im Hinblick auf die Regelungen der DepV 2009 [6] und den Bedingungen am konkreten Objekt ergeben.
Aus der Vielzahl der sich ergebenden Fragen sind nachfolgend nur einige exemplarisch aufgeworfen. Sie werden vom Verfasser bewusst auch nicht beantwortet. Die Fragestellungen sollen aber eine Diskussion anregen und auch dazu beitragen, dass zumindest annähernd die Genehmigungen mit 'gleicher Elle" erteilt werden.