Der ökonomische Betrieb von BHKW Anlagen zur gleichzeitigen Strom- und Wärmebereitstellung ist von verschiedenen Bedingungen abhängig und geprägt von den geltenden Fördermechanismen. Wird Biomethan als Energieträger genutzt, dann bildet für die Auslegung des BHKWs das Erneuerbare-Energien-Gesetz den Rahmen. Dieser unterscheidet sich, bedingt durch das Kraft-Wärmekopplungsgesetz, wiederum von Erdgas betriebenen Anlagen. Diese berücksichtigen bei der Auslegung, neben dem Wärmebedarf, auch den Strombedarf und den Strombezugspreis am Standort. BHKW Anlagen die Biomethan nützen orientieren sich ausschließlich am Wärmebedarf und sind dann ökonomisch interessant, wenn gleichzeitig der Strombedarf bzw. der Preis für den Strombezug am Standort niedrig ist. Seit dem 01. Januar 2012 sieht das EEG Fördermechanismen vor, die Biomethan betriebene BHKW Anlagen in die Lage versetzen, den produzierten Strom nach dem Strombedarf z. B. an der Strombörse auszurichten und darüber Mehrerlöse zu generieren. Diese bedarfsorientierte Betriebsweise leistet einen Beitrag zur Transformation des Energieversorgungssystems und ergänzt die notwendigen Maßnahmen Stromnetzausbau, Erschließung von Lastmanagementpotentialen und Energiespeichern zur Integration fluktuierender erneuerbarer Energien.
Copyright: | © DIV Deutscher Industrieverlag GmbH |
Quelle: | GWF Gas Erdgas 07-08/2012 (August 2012) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 4,00 |
Autor: | Prof. Dr.-Ing. Uwe Holzhammer |
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