Mit Abwasserabgabe und Wasserentnahmeentgelten sind in Deutschland ökonomische Instrumente in der Gewässerschutzpolitik etabliert. Art. 9 der EG-Wasserrahmenrichtlinie verlangt aber u. a. eine Berücksichtigung des Grundsatzes der Kostendeckung einschließlich Umweltund Ressourcenkosten für sämtliche Wasserdienstleistungen sowie einen angemessenen Beitrag zur Kostendeckung von Wasserdienstleistungen durch sonstige Wassernutzungen. Dies gibt Veranlassung, Abgaben als Kostenanlastungsinstrument auch für Wasserkraft zu prüfen.
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH |
Quelle: | Wasserwirtschaft 12 / 2011 (Dezember 2011) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 10,90 |
Autor: | Dr. iur. Katharina Kern Prof. Dr. Erik Gawel |
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