Als 12. Bundesland hat Sachsen-Anhalt zum 1.1.2012 ein Wasserentnahmeentgelt eingeführt. Die neue Abgabe fügt sich in eine überaus heterogene Landschaft aus Entnahmeabgaben der Länder ein. Die in Sachsen-Anhalt gewählte Abgabenkonstruktion wird im Vergleich zu anderen Länderregelungen beleuchtet. Dabei ist ihr Beitrag zur Ressourcenschonung ebenso von Bedeutung wie die Finanzierungswirkung.
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH |
Quelle: | Wasser und Abfall 03/2012 (März 2012) |
Seiten: | 7 |
Preis: | € 10,90 |
Autor: | Prof. Dr. Erik Gawel |
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