Abfallwirtschaft als Klimaschutz

Die originäre Aufgabe der Abfallbeseitigung war und ist es, das im (Rest)Abfall vorhandene Potenzial an für Mensch oder Umwelt gefährlichen Organismen und Stoffen zu minimieren und damit die natürlichen Ressourcen wie Wasser, Boden und Luft vor Verunreinigung schützen. Im Kontext der nachhaltigen Entwicklung hat die Abfallbeseitigung mittlerweile eine weitere Aufgabe erhalten: Sie soll die bereits aus der Erdkruste ausgebeuteten Ressourcen effizient nutzen, damit Primärressourcen schonen und die mit der Primärproduktion verbundenen Emissionen minimieren.

1 Einführung
2 Der Abfall
3 Die Abfallablagerung
4 Die biologische Abfallbehandlung
5 Die mechanisch-biologische Abfallbehandlung
6 Fazit
7 Literatur



Copyright: © Universität Kassel
Quelle: Praktikable Klimaschutz-Potentiale in der Abfallwirtschaft (2010) (Juni 2010)
Seiten: 11
Preis: € 5,50
Autor: Dr. Barbara Zeschmar-Lahl
Prof. (apl.) Dr. Uwe Lahl
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.

Grundstrukturen und Gütekriterien eines Klimawandelfolgenrechts
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel geschieht. Und ganz unabhängig davon, wie stark wir ihn bremsen werden, spüren wir schon heute seine unabwendbaren Folgen und werden in Zukunft noch stärker mit ihnen zu kämpfen haben.

CDR-Technologien auf dem Weg in die Klimaneutralität
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel nimmt besorgniserregende Ausmaße an. Zugleich wird klimaneutralität versprochen. Im Paris-Abkommen nur vage in Aussicht gestellt, soll ausweislich Art. 2 des europäischen Klimagesetzes für die Union im Jahr 2050 und nach § 3 Abs. 2 KSG für Deutschland bereits 2045 bilanziell Klimaneutralität erreicht sein.