Verfahren zur Wärmestromdichtemessung sind seit längerer Zeit bekannt, was sich auch in der Vielzahl der unterschiedlichen Messverfahren widerspiegelt. Eine Anwendung in Dampferzeugern erfolgte in der Vergangenheit vor allem im Zusammenhang mit der Festlegung und Kontrolle bestimmter Grenzwerte für die Flächen-, Querschnitts- und Volumenbelastungen, die als Kriterien für die Dimensionierung von Dampferzeugern dienen. Für einen wirtschaftlichen und stabilen Betrieb bei hoher Verfügbarkeit - auch unter Teillast - müssen bei der Auslegung die dafür wichtigsten Parameter berücksichtigt werden. Namentlich sind das die Wärmeübertragung, also der Verdampfungsprozess, die thermische Belastung der Überhitzer, die Kesselaustrittstemperatur, Schadstoffbildungsprozesse bei der Verbrennung und die während des Betriebs auftretenden Verschmutzungen der Wärmeübertragungsflächen.
Copyright: | © TU Dresden, Institut für Energietechnik |
Quelle: | Sichere und nachhaltige Energieversorgung 12-13.10.2010 (Oktober 2010) |
Seiten: | 16 |
Preis: | € 16,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Sebastian Grahl Professor Dr.-Ing. Michael Beckmann |
Diesen Fachartikel kaufen... (nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links) | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.
Grundstrukturen und Gütekriterien eines Klimawandelfolgenrechts
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel geschieht. Und ganz unabhängig davon, wie stark wir ihn bremsen werden, spüren wir schon heute seine unabwendbaren Folgen und werden in Zukunft noch stärker mit ihnen zu kämpfen haben.
CDR-Technologien auf dem Weg in die Klimaneutralität
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel nimmt besorgniserregende Ausmaße an. Zugleich wird klimaneutralität versprochen. Im Paris-Abkommen nur vage in Aussicht gestellt, soll ausweislich Art. 2 des europäischen Klimagesetzes für die Union im Jahr 2050 und nach § 3 Abs. 2 KSG für Deutschland bereits 2045 bilanziell Klimaneutralität erreicht sein.