Unabhängige Behördengutachter als Instrument zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren

Für eine Vielzahl von Anlagen sind in Deutschland nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) [1] in Verbindung mit der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) aufwändige Genehmigungsverfahren [1, 3] notwendig, die je nach Anlage und Standort vielfach die Erteilung weiterer Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen usw. einschließen oder in gesonderten Verfahren erforderlich machen.

1. Wer ist Sachverständiger?
2. Sachverständige im Umweltbereich
2.1. Nach Umweltfachrecht bekannt gemachte Sachverständige
2.2. Sachverständige nach § 36 Gewerbeordnung für das Bestellungsgebiet Genehmigungsverfahren im Umweltbereich
3. Aufgaben des Behördengutachters in Genehmigungsverfahren
3.1. Rechtliche Grundlagen
3.2. Welche Voraussetzungen muss ein Behördengutachter mitbringen?
3.3. Wann sollte ein Behördensachverständiger eingesetzt werden?
3.4. Was sind wesentliche Aufgaben des Behördengutachters?
4. Zusammenfassung
5. Quellen



Copyright: © TK Verlag - Fachverlag für Kreislaufwirtschaft
Quelle: Waste Management, Volume 1 (März 2010)
Seiten: 12
Preis: € 0,00
Autor: Dr. Jürgen Millat
 
 Artikel nach Login kostenfrei anzeigen
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.

Grundstrukturen und Gütekriterien eines Klimawandelfolgenrechts
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel geschieht. Und ganz unabhängig davon, wie stark wir ihn bremsen werden, spüren wir schon heute seine unabwendbaren Folgen und werden in Zukunft noch stärker mit ihnen zu kämpfen haben.

CDR-Technologien auf dem Weg in die Klimaneutralität
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel nimmt besorgniserregende Ausmaße an. Zugleich wird klimaneutralität versprochen. Im Paris-Abkommen nur vage in Aussicht gestellt, soll ausweislich Art. 2 des europäischen Klimagesetzes für die Union im Jahr 2050 und nach § 3 Abs. 2 KSG für Deutschland bereits 2045 bilanziell Klimaneutralität erreicht sein.