Die qualitative und quantitative Zusammensetzung der NE-Metallchargen in Müllverbrennungsschlacken bietet eine wirtschaftlich interessante Perspektive
Der Anteil von Nichteisenmetallen (NE-Metalle) beträgt in der nichtaufbereiteten Müllverbrennungsschlacke (Rohschlacke) 1 bis 2 Massenprozent. Ziel einer Untersuchung war es, die qualitative und quantitative Zusammensetzung der NE-Metallfraktion in der Rohschlacke aus Hausmüllverbrennungsanlagen (HMV) zu bestimmen. Die gewonnenen Ne-Metalle wurden sortiert, klassiert und einer Elementanalyse mittels Röntgenfluoreszenzanalyse (RFA) unterzogen. Die Analyse ergab, dass die NE-Metalle, die bei der Aufbereitung gewonnen wurden, in typischer Zusammensetzung eine prozentuale Verteilung von Aluminium, Eisen (Fe), Chromstählen, Kupfer, Zink, Zinn, Blei und Reststoffen aufweisen. Im Abgleich der eigenen Analysen mit Daten des Metallhandels und anderer Schlackeaufbereitungsanlagen wurde aufgezeigt, dass der Aluminiumanteil in der NE-Charge überwiegt
Copyright: | © Rhombos Verlag |
Quelle: | Ausgabe 01 / 2010 (März 2010) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Peter Maerz Dipl.-Ing. Marc Hoffmann Prof. Dr. rer. nat. Johannes Jager |
Artikel nach Login kostenfrei anzeigen | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.
Grundstrukturen und Gütekriterien eines Klimawandelfolgenrechts
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel geschieht. Und ganz unabhängig davon, wie stark wir ihn bremsen werden, spüren wir schon heute seine unabwendbaren Folgen und werden in Zukunft noch stärker mit ihnen zu kämpfen haben.
CDR-Technologien auf dem Weg in die Klimaneutralität
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
Der Klimawandel nimmt besorgniserregende Ausmaße an. Zugleich wird klimaneutralität versprochen. Im Paris-Abkommen nur vage in Aussicht gestellt, soll ausweislich Art. 2 des europäischen Klimagesetzes für die Union im Jahr 2050 und nach § 3 Abs. 2 KSG für Deutschland bereits 2045 bilanziell Klimaneutralität erreicht sein.