Auswirkungen der 30. BImSchV und der AbfAblV auf den Betrieb von MBA-Anlagen
Die Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) und die 30. BImSchV definieren den Stand der Technik der mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen und ermöglichen einen bundesweit einheitlichen Vollzug bei der Genehmigung von MBA-Anlagen. Die in den Verordnungen definierten Anforderungen an die bauliche Gestaltung der Anlagen, auftretende Emissionen und die Beschaffenheit abzulagernder Abfallteilströme können durch entsprechende Maßnahmen eingehalten werden. Die Auswirkungen der aus Sicht zahlreicher Fachleute z.T. erheblich überzogenen Grenzwertregelungen der Verordnungen auf die technische Gestaltung und die auftretenden Behandlungskosten werden im vorliegenden Beitrag - auf Basis der Ergebnisse zahlreicher Versuche im großtechnischen Maßstab bzw. an Praxisanlagen - erläutert und diskutiert.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH |
Quelle: | 15. Kasseler Abfallforum-2003 (April 2003) |
Seiten: | 21 |
Preis: | € 10,50 |
Autor: | Prof. Dr. Rainer Wallmann Dipl.-Ing. Jürgen Hake Dr.-Ing. Wolfgang Müller Dipl.-Ing. Thomas Turk Prof. Dr.-Ing. Klaus Fricke |
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