DüV: Gesichtspunkte für Stickstoffbilanzen bei der organischen Düngung

Die nach § 5 Absatz 1 DüV in der Landwirtschaft zu erstellenden Nähr-stoffvergleiche (Nährstoffbilanzen) sind für Stickstoff in Anhang 2 der Ver-ordnung konkretisiert.

Für Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft sind dort Kennzahlen über Stall-, Lagerungs- und Ausbringungsverluste sowie die zu berechnende Zufuhr im Rahmen des Nährstoffvergleiches aufgeführt. Für andere organische Dünger, wie Komposte oder Garrückstände, fehlen solche Kennzahlen. Stattdessen ist in Anlage 2 Zeile 15 bestimmt, dass der Landwirt die Bewertung solcher 'bestimmter Düngemittel" nach Vorgabe oder in Abstimmung mit der nach Landesrecht zuständigen Stelle vornehmen kann.



Copyright: © Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.
Quelle: Ausgabe 01 / 2006 (März 2006)
Seiten: 3
Preis: € 3,00
Autor: Dr. Bertram Kehres
 
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