Ein weiter Weg - Erste Umsetzungsphase der EG-Wasserrahmenrichtlinie

An der Qualität der Abwasserbehandlung in kommunalen und industriellen Klärwerken liegt es nicht, dass die Ergebnisse der ersten Bestandsaufnahme nach neuem EG-Wasserrecht eher ernüchternd ausfallen. Hauptursachen sind diffuse Schadstoff-Einträge aus der Luft und Landwirtschaft sowie menschliche Eingriffe in den natürlichen Zustand der Wasserkörper.

25.10.2005 Mehr als vier Fünftel der bundesdeutschen Oberflächengewässer erfüllen derzeit nicht die Zielvorgabe der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Das Erreichen des angestrebten ,guten Zustandes gilt nur bei rund 14 Prozent der Flüsse, Bäche, Seen und Küstengewässer als wahrscheinlich. Unwahrscheinlich ist das Erreichen dagegen bei rund 60 Prozent und unsicher bei 26 Prozent der Gewässer. Etwas günstiger sieht es bei der Beurteilung des Grundwassers aus. Hier wird die Zielerreichung immerhin bei fast der Hälfte der Wasserkörper als wahrscheinlich eingestuft. Bei 53 Prozent ist sie aber wiederum unwahrscheinlich. Dies sind die ernüchternden Ergebnisse der Bestandsaufnahme 2005 der ersten Umsetzungsphase der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Im März berichtete das Bundesumweltministerium (BMU, Berlin) fristgerecht an die Europäische Kommission. Einen Grund für das schlechte Ergebnis sieht das BMU in dem so genannten ,worst case-Ansatz, der bei der Beurteilung zur Anwendung kam. Demnach reicht schon die Überschreitung eines einzigen Untersuchungskriteriums, um die Zielerreichung für einen Wasserkörper in Frage zu stellen...

Unternehmen, Behörden + Verbände: Bundesumweltministerium (BMU)
Autorenhinweis: Heinz-Wilhelm Simon



Copyright: © Deutscher Fachverlag (DFV)
Quelle: Oktober 2005 (Oktober 2005)
Seiten: 3
Preis: € 0,00
Autor: Heinz-Wilhelm Simon
 
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