|  | Rechtsanwalt und Dipl.-Verwaltungswirt (FH)  Martin A. Ahlhaus Ahlhaus Handorn Niermeier Schucht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 101 Besucher auf diesem Profil | 
| Sprachkompetenz: |     | 
| Schwerpunkte: | Rechtsanwalt und Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Martin A. Ahlhaus berät vor allem im Bereich des öffentlichen Rechts, insbesondere dem Wirtschaftsverwaltungsrecht und dem produktbezogenen Umweltrecht. | 
| Aktuelle Tätigkeit: | Er ist in der europäischen Wirtschaftskanzlei Noerr LLP am Standort München tätig und verantwortet dort den Schwerpunktbereich "Abfall/Umwelt". Er leitet die interdisziplinären Arbeitgruppe REACH bei Noerr LLP, die Expertise aus verschiedenen Rechtsbereichen für die fokussierte Beratung von Unternehmen zusammenführt. Martin A. Ahlhaus verfügt über mehrjährige Erfahrung als Unternehmensberater. | 
| Internationale Beziehungen: | Martin A. Ahlhaus berät u.a. zahlreiche Unternehmen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, der WEEE- und der RoHS-Richtlinie, wobei stets auch Fragen internationaler Warenlieferungen im Mittelpunkt stehen. Martin Ahlhaus ist zertifizierter REACH-Multiplikator und berät nationale wie internationale Mandaten im Zusammenhang mit der Umsetzung von REACH, GHS und anderen chemikalien- und stoffrechtlichen Regelungen. Er hält regelmäßig Vorträge zu verschiedenen Fragen des produtkbezogenen Umweltrechts (v.a. zu WEEE/RoHS und REACH), sowie zu Fragen der unternehmensinternen Umsetzung von Product Stewardship Projekten. | 
| Fachbeiträge: | Die Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung nach Art. 8 Einwegkunststoffrichtlinie (7/2022) Die Gefahrstoffverordnung 2010 - Neue Pflichten und verändertes Haftungsregime beim Umgang mit CMR-Stoffen (11/2011) Die neue RoHS-Richtlinie - Auswirkungen für die Praxis (10/2011) Selbstbedienungsverbot gemäß Chemikalien-Verbotsverordnung trotz Beschränkung nach Anhang XVII REACH-VO (10/2010) Identifizierte Verwendungen in Stoffsicherheitsberichten - Das Deskriptorenmodell (10/2009) REACH - Die Zulassungskandidatenliste und ihre Folgen (5/2009) Zertifizierte REACH-Multiplikatoren (6/2008) Zwei Jahre ElektroG: Anwendungsbereich,Registrierung, Wettbewerbsrecht –zum Stand der Rechtsprechung (11/2007) Verantwortlichkeit für RFID-Tags nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz? (2/2007) Verantwortlichkeit für RFID-Tags nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz? (2/2007) Die neue Batterierichtlinie – künftige Anforderungen an das Inverkehrbringen und die Entsorgung (10/2006) | 
Folgen und Perspektiven für eine klimaschonende Nutzung kohlenstoffreicher Böden in der Küstenregion Niedersachsens
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (10/2025)
Der Schutz von Mooren und somit kohlenstoffreicher Böden ist ein zentrales Element erfolgreicher Klimaschutzstrategien. Am Beispiel der Küstenregion Niedersachsens wird deutlich, welche sozioökonomischen Folgen eine Wiedervernässung ohne wirtschaftliche Nutzungsperspektiven nach sich ziehen kann. Eine transformative Moornutzung kann nur gelingen, wenn wissenschaftliche Erkenntnisse, politische Rahmenbedingungen, soziale Akzeptanz und ökonomische Realitäten ineinandergreifen.
Zur Berücksichtigung globaler Klimafolgen bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2025)
Der Text untersucht, wie Klimafolgenprüfungen bei Deponien und Abfallanlagen rechtlich einzuordnen sind. Während das UVPG großräumige Klimaauswirkungen fordert, lehnt das BVerwG deren Prüfung im Immissionsschutzrecht ab. Daraus ergeben sich offene Fragen zur Zulassung und planerischen Abwägung von Deponien.
In-situ-Erhebung der Schädigung von Fischen beim Durchgang großer Kaplan-Turbinen
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (9/2025)
Schädigungen der heimischen Fischarten Aitel, Nase und Äsche bei der Turbinenpassage wurde mittels HI-Z-Tags an zwei mittelgroßen Laufkraftwerken untersucht. Bei juvenilen Fischen wurden Überlebensraten (48 h) zwischen 87 % und 94 % gefunden, bei den adulten Fischen zwischen 75 % und 90 %. Die geringeren Schädigungen am Murkraftwerk im Vergleich zum Draukraftwerk können plausibel durch eine geringere Zahl an Turbinenflügeln (vier statt fünf), eine geringere Fallhöhe und eine etwas langsamer laufende Turbine erklärt werden.