Seit Oktober 2006 ist die Verfütterung von Speiseresten nicht mehr gestattet.
Die EU-Verordnung 1774/2002 (Hygienevorschrift fur nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte) und die TierNebV (Verordnung fur den Umgang mit tierischen Nebenprodukten) bilden die Grundlage fur die Verarbeitung von Speiseresten in Faulungsanlagen mittels Co-Vergärung. Die Verordnungen werden auszugsweise vorgestellt und die bei Co-Vergärung zu beachtenden Randbedingungen erläutert.
Copyright: | © DIV Deutscher Industrieverlag GmbH / Vulkan-Verlag GmbH |
Quelle: | GWF 06/2007 (Juni 2007) |
Seiten: | 4 |
Preis: | € 4,00 |
Autor: | Dr.-Ing. Gerrit Ermel |
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