IVU- Richtlinie und beste verfügbare Techniken (BVT / BREF) für den Bereich der Sortiertechnik

Die IVU- Richtlinie der Europäischen Union fordert bei allen umweltrelevanten Anlagen die Anwendung der „Besten verfügbaren Techniken“ (BVT), in Deutschland nach wie vor als „Stand der Technik“ bezeichnet und eine „integrierte Anlagengenehmigung“. Spätestens ab dem 30.10.2007 gilt dies auch für alle bestehenden Anlagen (sog. Altanlagen). Der EU-weite Informationsaustausch zu BVT erfolgt durch BVT- Merkblätter (BREFs), die im „Sevilla-Prozess“ erarbeitet werden.

Im vorliegenden Beitrag werden die Bedeutung und Nutzung dieser Dokumente für die Mitgliedstaaten sowie ihre Umsetzung in das nationale Regelwerk in Deutschland erläutert. Für den Bereich der Sortiertechniken werden die wichtigsten armonisierungsergebnisse des „Sevilla-Prozesses“ beschrieben.



Copyright: © Wasteconsult International
Quelle: MBT 2007 (Mai 2007)
Seiten: 12
Preis: € 0,00
Autor: Professor Siegfried Kalmbach
 
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