Die Stilllegung ihrer Deponien steht für viele Deponiebetreiber an oder ist bereits erfolgt. Die Deponiebetreiber erwartet eine mindestens 30 Jahre lange Nachsorgedauer. Die deponietechnischen Einrichtungen (z.B. Sickerwasser- und Deponiegaserfassungssysteme) sind zum Zeitpunkt der Stilllegung häufig bereits 10 – 20 Jahre im Einsatz, müssen aber auch während der Nachsorge funktionsfähig bleiben.
Es bietet sich deshalb an, vor der Herstellung der Oberflächenabdichtung eine Bestandsaufnahme des Zustandes der deponietechnischen Einrichtungen durchzuführen, um möglicherweise vorhandenen Ertüchtigungsbedarf rechtzeitig zu erkennen. Nach unserer Erfahrungen sind Ertüchtigungsmaßnahmen häufig in den folgenden Bereichen sinnvoll bzw. erforderlich: Der nachfolgende Vortrag soll an Hand von geplanten und ausgeführten Beispielen Ertüchtigungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Deponienachsorge darstellen.
• Deponiegaserfassung und –behandlung
• Ältere Oberflächenabdichtungsabschnitte, die nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen
Folgende Ertüchtigungsmaßnahmen werden dabei vorgestellt:
• Sanierung Sickerwassererfassung mit dem Microtunnel-Verfahren
• Ertüchtigung Deponieentgasung durch nachträglich eingebrachte horizontale Gasdränagen
• Schaffung DK II-Deponieraum durch Abfall-Umlagerung
Copyright: | © Förderverein KUMAS e.V. |
Quelle: | 2007 (Mai 2007) |
Seiten: | 30 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. (FH) Stefan Schatz |
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