Mit dem Datum 1. Juni 2005 verknüpft sich in der Abfallwirtschaft in Deutschland ein abfallpolitischer Wendepunkt, der durch das grundsätzliche Ende der Ablagerung unbehandelter Rest-Siedlungsabfälle und der damit verbundenen Notwendigkeit der Abfallvorbehandlung charakterisiert wird.
Diese aus der Abfallablagerungsverordnung abgeleitete Vorgabe schließt prinzipiell eine Entwicklung ab, die bereits 1993 mit der TA Siedlungsabfall eingeleitet wurde und auch als konsequente Fortentwicklung der Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie der Europäischen Deponierichtlinie angesehen werden kann. Mit dem Termin im Juni 2005 wurde zwar die Sicherheit für Investitionen in thermische Abfallbehandlungsanlagen besser gewährleistet, darüber hinaus wurde aber auch deutlich, dass die zur Erreichung dieser Zielstellung notwendigen Kapazitäten zur Vorbehandlung von Siedlungsabfällen nicht rechtzeitig und in ausreichender Menge durch Anlagen zur Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen und durc Mechanisch-Biologische Behandlungsanlagen (MBA) in einzelnen Bundesländern zur Verfügung standen und stehen.
Copyright: | © Texocon GbR |
Quelle: | 4. Potsdamer Fachtagung 22.-23. Februar 2007 (Mai 2007) |
Seiten: | 14 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Bernt Johnke Dipl.-Ing. Markus Gleis |
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