Mit dem 8. Protokoll zum Genfer Luftreinhalteabkommen (Multikomponentenprotokoll oder Göteborg Protokoll) und der EU-NEC-Richtlinie, werden zur Bekämpfung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon länderspezifische Emissionshöchstmengen für SO2, NOx, NH3, und NMVOC festgelegt, die ab 2010 nicht mehr überschritten werden dürfen.
Trotz der bisherigen Emissionsminderungs-Erfolge stellen Versauerung, Eutrophierung und bodennahes Ozon immer noch Probleme in weiten Teilen Europas dar. Laut Umweltsachverständigenrat und den von der Europäischen Kommission vorgelegten Szenarien wird die Eutrophierung sogar noch weit über 2010 hinaus ein Problem bleiben.
Das Multikomponentenprotokoll und die NEC-Richtlinie sollen deshalb im Rahmen der Novellierung verschärft werden.
Bisher sind die Emissionsmengen aus Abfallbehandlungs- und -verwertungsanlagen nicht in das Emissionsregister zur NEC-Richtlinie aufgenommen worden. Diese sind jedoch vor allem im Hinblick auf Ammoniak erheblich. Sie betragen nach Schätzungen des Umweltbundesamtes ca. 10 % der NEC-Emissionshöchstmenge. Diese neuen Daten werden Einfluss auf die Novellierung der NEC-Richtlinie haben. Für die biologische Verwertung von Abfällen wird man sich auf Maßnahmepläne zur Verminderung der NH3-Emissionen einstellen müssen.
Die Emissionsmengen aus Abfallverbrennungsanlagen sind dagegen nicht relevant.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH |
Quelle: | 19. Kasseler Abfallforum-2007 (April 2007) |
Seiten: | 16 |
Preis: | € 8,00 |
Autor: | Prof. (apl.) Dr. Uwe Lahl |
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