Die Rekommunalisierung von Entsorgungsleistungen stellt bei Auslaufen von Entsorgungsverträgen mit privaten Dritten neben einer erneuten Ausschreibung eine der den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Aufgabenerfüllung dar.
Der mit einer Rekommunalisierung verbundene Aufwand ist – jedenfalls dann, wenn es um die Aufgabe des Einsammelns und Beförderns von Abfällen geht – nicht zu unterschätzen. Die Rekommunalisierung bietet aber auch Chancen hinsichtlich der flexiblen und eigenverantwortlichen Durchführung der Aufgaben der Abfallentsorgung. Laufen Entsorgungsverträge aus oder rückt eine Kündigungsmöglichkeit näher, sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger auf Grund des in den Gemeindeordnungen verankerten Wirtschaftlichkeitsgebots verpflichtet zu prüfen, ob eine Neuausschreibung oder die Durchführung der Abfallentsorgung in Eigenregie die wirtschaftlichere Alternative ist. Die in der öffentlichen Diskussion gebrauchten Schlagworte der Verstaatlichung" und der Entprivatisierung" gehen so an der Sache vorbei.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH |
Quelle: | 19. Kasseler Abfallforum-2007 (April 2007) |
Seiten: | 5 |
Preis: | € 2,50 |
Autor: | RA Hartmut Gaßner |
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