Ausblick auf ein Umweltschadensgesetz

Zum Minimieren von Haftungsrisiken beim Anlagenbetrieb werden Anlagenbetreiber weitergehende Vorkehrungen treffen müssen

Auch wenn die Reichweite der Legalisierungswirkung sowohl im öffentlichen Binnenrecht wie auch insbesondere im Hinblick auf das zivile Haftungsrecht umstritten ist, konnten Anlagenbetreiber bislang darauf vertrauen, dass der rechtmäßige Anlagenbetrieb Schadensersatzansprüche für umweltrelevante Auswirkungen des Betriebes auf bestimmte Ausnahmefälle begrenzt. Unabhängig von den unterschiedlichen Begründungen einer solchen Legalisierungswirkung – wie Sinngehalt, Tatbestands- oder Bindungswirkung des Verwaltungsaktes, Vertrauensschutz, Verbot des venire contra factum proprium, Einheit oder Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung – bestand jedenfalls Einigkeit darüber, dass es einen Rechtfertigungsgrund des erlaubten Verhaltens geben muss. Ein solcher genehmigungskonformer Anlagenbetrieb reicht für eine zukünftige Risikovorsorge nach In-Kraft-Treten des Umweltschadensgesetzes nicht mehr aus. Bereits nach geltendem Recht ist bei komplexen umweltrelevanten Anlagen davon auszugehen, dass nicht sämtliche Risiken und Folgen für die Umwelt ausgeschlossen sind. Auch im bestehenden Wasser- und Bodenschutzrecht ist die Legalisierungswirkung von Genehmigungen aufgrund der Verursacherhaftung eingeschränkt. Daher wird durch das zukünftige Umweltschadensgesetz kein völlig neues Rechtsprinzip im deutschen Recht geschaffen. Allerdings führt die erweiterte öffentlich-rechtliche Haftung dazu, dass trotz umfassender Umweltverträglichkeitsprüfungen die Legalisierungswirkung von Genehmigungen mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen weiter eingeschränkt wird. Es bleibt abzuwarten, ob das Umweltschadensgesetz in der vorliegenden Form und ohne landesrechtliche Regelungen zur Berücksichtigung der Legalisierungswirkung eines genehmigungskonformen Betriebes verabschiedet werden wird. In jedem Falle werden Anlagenbetreiber das Umweltschadensgesetz in ihr betriebliches Umweltmanagement einbeziehen müssen, was bedeutet, dass weitergehende Vorkehrungen zur Haftungsminimierung getroffen werden müssen.



Copyright: © Rhombos-Verlag
Quelle: MÜLLVERBRENNUNG (April 2007)
Seiten: 7
Preis: € 0,00
Autor: Prof. Dr. Andrea Versteyl
Dr. Rebecca Prelle
 
 Artikel nach Login kostenfrei anzeigen
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Europäische Rechtsvorgaben und Auswirkungen auf die Bioabfallwirtschaft in Deutschland
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2025)
Bioabfälle machen 34 % der Siedlungsabfälle aus und bilden damit die größte Abfallfraktion im Siedlungsabfall in der EU. Rund 40 Millionen Tonnen Bioabfälle werden jährlich in der EU getrennt gesammelt und in ca. 4.500 Kompostierungs- und Vergärungsanlagen behandelt.

Vom Gärrest zum hochwertigen Gärprodukt - eine Einführung
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2025)
Auch mittel- bis langfristig steht zu erwarten, dass die Kaskade aus anaerober und aerober Behandlung Standard für die Biogutbehandlung sein wird.

Die Mischung macht‘s - Der Gärrestmischer in der Praxis
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2025)
Zur Nachbehandlung von Gärrest aus Bio- und Restabfall entwickelte Eggersmann den Gärrestmischer, der aus Gärresten und Zuschlagstoffen homogene, gut belüftbare Mischungen erzeugt. Damit wird den besonderen Anforderungen der Gärreste mit hohem Wassergehalt begegnet und eine effiziente Kompostierung ermöglicht.