Europäischer Spielraum - Das Vergaberecht bei Beauftragung Dritter durch Pflichtübertragung

Um die Finanzhaushalte der öffentlichen Hand zu entlasten und die Gebühren für die Abfallentsorgung in zumutbarem Maße zu halten, wird es für die öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträger immer interessanter, private Unternehmen in ihre Pflichtaufgaben mit einzubeziehen. Hier ergibt sich noch ein vergaberechtlicher Freiraum, den der Europäische Gerichtshof gelassen hat. Nationale Entscheidungen hierzu bleiben allerdings abzuwarten.

17.02.2002 Bei einer Beteiligung privater Unternehmen an der Abfallentsorgung mittels Drittbeauftragung gemäß § 16 Abs. 1 KrW-/AbfG wird das Vergaberecht zumeist Anwendung finden...


Unternehmen, Behörden + Verbände: Europäischer Gerichtshof, Köhler& Klett
Autorenhinweis: RAe Dr. M. W. Pauly, D. R. Lück Köhler & Klett



Copyright: © Deutscher Fachverlag (DFV)
Quelle: Januar/Februar 2002 (Januar 2002)
Seiten: 1
Preis: € 0,00
Autor: Dr. Markus W. Pauly
Dr. Dominik R. Lück
 
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