Bei Kontamination des Leitungswassers mit E. coli und coliformen Bakterien werden von Wasserversorgern bzw. Gesundheitsämtern Abkochempfehlungen gegeben, um eine Übertragung von Krankheitserregern mit dem Wasser
auszuschließen.
Diese Abkochempfehlungen führen beim Verbraucher zu erheblichen Einschränkungen und sollten daher nur gegeben werden, wenn es tatsächlich erforderlich ist. Am Beispiel einer ländlichen Gemeinde wird gezeigt, dass die beiden für die Kontrolle des Trinkwassers zugelassenen Verfahren zum Nachweis von E. coli und coliformen Bakterien widersprüchliche Resultate liefern. Mit Hilfe des Colilert-Verfahrens wurden coliforme Bakterien nachgewiesen, die sich aber im Referenzverfahren nach TrinkwV nicht bestätigen ließen. Trotzdem wurde eine Abkochempfehlung erlassen. Die Hinweise, für welche Zwecke abgekochtes Wasser erforderlich ist, sind widersprüchlich und stehen oft auch im Widerspruch zur TrinkwV.
Copyright: | © DIV Deutscher Industrieverlag GmbH / Vulkan-Verlag GmbH |
Quelle: | GWF 03/2007 (März 2007) |
Seiten: | 7 |
Preis: | € 7,00 |
Autor: | Professor Dr. med. Dirk Schoenen |
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