Die REACH-Verordnung1 wurde nach über sieben Jahren intensiv geführter Diskussionen und Verhandlungen im
Dezember 2006 vom Europäischen Parlament und vom Ministerrat verabschiedet und tritt am 1. Juni 2007 in Kraft.
Damit muss das neue europäische Chemikalienrecht in Europa umgesetzt werden und wird dann in den Unternehmen Bestandteil der betrieblichen Praxis. Ein wichtiges Kernelement der REACH-Verordnung ist die Registrierung. Zukünftig dürfen Stoffe als solche, wie
auch in Zubereitungen oder in Erzeugnissen, nur dann in der Europäischen Gemeinschaft hergestellt oder in Verkehr gebracht werden, wenn sie nach den Bestimmungen der Verordnung registriert worden sind.
| Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
| Quelle: | StoffR 01/2007 (März 2007) |
| Seiten: | 7 |
| Preis: | € 25,00 |
| Autor: | Dr. Michael Lulei Dr. Dieter Fink Dr. Angelika Hanschmidt |
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