Nach den Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft müssen Abfälle ordnungsgemäß und schadlos verwertet werden (§ 5 Abs. 3 KrW-/AbfG).
Die Verwertung erfolgt ordnungsgemäß, wenn sie im Einklang mit den Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) und anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften steht. Zu diesen gehören auch das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und das Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
| Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
| Quelle: | Heft 01 (März 2007) |
| Seiten: | 6 |
| Preis: | € 32,00 |
| Autor: | Dr.-Ing. Heinz-Ulrich Bertram |
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