Neue Entwicklungen in der Abfallgesetzgebung der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland

In der Koalitionsvereinbarung zur 16. Legislaturperiode ist der Ausbau einer nachhaltigen umweltverträglichen Kreislaufwirtschaft auf europäischer und nationaler Ebene als Ziel der neuen Bundesregierung festgelegt. Angesagt ist, die Abfallwirtschaft zu einer Ressourcen schonenden Stoffwirtschaft weiterzuentwickeln. Die Abfallwirtschaft wird mithin auch in den kommenden Jahren einen herausgehobenen Stellenwert einnehmen – und zwar auf nationaler wie auf europäischer Ebene. Die Initiativen hierzu sind teilweise bereits gestartet.

Ende Dezember 2005 hat die Europäische Kommission ihre Vorschläge für eine neue Strategie zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen sowie zur Änderung der Europäischen Abfallrahmenrichtlinie vorgelegt. In der thematischen Strategie für Abfallvermeidung und -recycling wird entsprechend der Zielsetzung im 6. Umweltaktionsprogramm ein stärker auf eine nachhaltige Abfallwirtschaft ausgerichtetes Konzept der Abfallpolitik eingeführt. Angestrebt wird eine ökonomisch und ökologisch effiziente Recyclinggesellschaft.

Ziel ist es, einen Beitrag zur Reduzierung der gesamten negativen Umweltauswirkungen des Ressourcenverbrauchs zu leisten. Hierzu sollen die Vermeidung von Abfällen gefördert und mehr Abfälle einer stofflichen oder energetischen Verwertung zugeführt werden. Im einzelnen schlägt die Kommission u.a. vor, Lebenszyklus-Betrachtungen in die Abfallpolitik einzuführen, gemeinsame Referenzstandards für die Verwertung zu entwickeln und auf Ebene der Mitgliedstaaten Abfallvermeidungsprogramme vorzugeben.



Copyright: © Förderverein KUMAS e.V.
Quelle: 2006 (März 2006)
Seiten: 7
Preis: € 0,00
Autor: MinDir Dr. Thomas Rummler
 
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